Hausverwaltung

WEG-Verwaltung in Reutlingen und Tübingen

agslutz verwaltet Eigentümergemeinschaften in Reutlingen, Tübingen, Stuttgart, Konstanz und Umgebung. Die WEG-Verwaltung kostet ab 18 € netto (21,42 € inkl. MwSt.) pro Einheit und Monat, abhängig von der Größe der Anlage.

Wir berufen die Eigentümerversammlung ein, setzen Beschlüsse um, erstellen Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung und kümmern uns um Erhaltung und Sanierung des Gemeinschaftseigentums. In unserem Team arbeiten zertifizierte Verwalter nach § 26a WEG, jede Anlage betreuen zwei Kollegen gemeinsam.

Eigentümerversammlung mit Verwalter am Besprechungstisch

Aufgaben

Was die WEG-Verwaltung übernimmt

Der Verwalter handelt für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Laufende Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung und alles, was zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils nötig ist, darf er ohne Beschluss erledigen (§ 27 Abs. 1 WEG). Alles Weitere beschließt die Versammlung. Diese Aufgaben erledigen wir für Ihre Anlage:

Eigentümerversammlung

Wirtschaftsplan und Abrechnung

Erhaltung und Technik

Verträge und Dienstleister

Konten und Rücklage

Kommunikation

Eigentümerversammlung

Einladung, Frist, Protokoll und Beschluss-Sammlung

Mindestens einmal im Jahr beruft der Verwalter die Eigentümerversammlung ein (§ 24 Abs. 1 WEG). Die Einladung geht in Textform an alle Eigentümer, die Frist soll mindestens drei Wochen betragen (§ 24 Abs. 4 WEG). Wir verschicken mit der Einladung die Beschlussvorlagen, Angebote und Unterlagen, damit Sie sich vorher ein Bild machen können.

Verlangt mehr als ein Viertel der Eigentümer eine Versammlung unter Angabe von Zweck und Gründen, muss der Verwalter einladen (§ 24 Abs. 2 WEG). Den Vorsitz führt der Verwalter, solange die Versammlung nichts anderes beschließt.

Über die Beschlüsse nehmen wir unverzüglich eine Niederschrift auf. Sie wird vom Vorsitzenden, einem Eigentümer und, falls es einen Beirat gibt, vom Beiratsvorsitzenden unterschrieben (§ 24 Abs. 6 WEG). Jeder Beschluss kommt fortlaufend nummeriert in die Beschluss-Sammlung, Anfechtungen und Aufhebungen werden dort vermerkt (§ 24 Abs. 7 WEG). Protokoll und Beschluss-Sammlung finden Sie im Kundenportal.

Fristen im Überblick

Was das WEG vorgibt

Geld der Gemeinschaft

Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht

Für jedes Kalenderjahr stellen wir einen Wirtschaftsplan auf. Er enthält die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben, daraus ergeben sich die Hausgeldvorschüsse und die Zuführung zur Rücklage. Über die Vorschüsse beschließen die Eigentümer (§ 28 Abs. 1 WEG).

Nach Ablauf des Jahres erstellen wir die Jahresabrechnung über den Wirtschaftsplan mit den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben. Beschlossen wird dann nur noch, ob Nachschüsse fällig werden oder Vorschüsse angepasst werden (§ 28 Abs. 2 WEG). Vermietende Eigentümer bekommen die Kosten so aufgeteilt, dass sie die umlagefähigen Positionen an ihre Mieter weitergeben können.

Dazu kommt der Vermögensbericht nach § 28 Abs. 4 WEG. Er zeigt den Stand der Rücklagen und das wesentliche Vermögen der Gemeinschaft. Der Verwaltungsbeirat prüft Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung vor der Beschlussfassung und gibt eine Stellungnahme ab (§ 29 Abs. 2 WEG). Dafür legen wir ihm Belege und Kontoauszüge vollständig vor.

Erhaltungsrücklage

Rücklage mit Plan

Eine angemessene Erhaltungsrücklage gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 19 Abs. 2 WEG). Wir stellen die anstehenden Maßnahmen der nächsten Jahre zusammen, zum Beispiel Dach, Fenster, Heizung oder Aufzug, und schlagen eine Zuführung vor, die dazu passt.

So lassen sich Sonderumlagen oft vermeiden oder kleiner halten. Mehr dazu im Ratgeber zur Erhaltungsrücklage.

Erhaltung und Sanierung

So läuft eine Sanierung in der WEG ab

Größere Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum brauchen einen Beschluss. Wir bereiten ihn so vor, dass die Eigentümer auf einer klaren Grundlage entscheiden können.

01

Bestand aufnehmen

Bei der Begehung halten wir Schäden und Verschleiß fest. Bei Bedarf ziehen wir Fachplaner, Energieberater oder Sachverständige hinzu.

02

Angebote einholen

Wir holen vergleichbare Angebote ein und stellen sie in einem Preisspiegel nebeneinander, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum.

03

Finanzierung klären

Wir zeigen, was aus der Erhaltungsrücklage bezahlt werden kann, ob eine Sonderumlage nötig ist und wie sich die Kosten nach dem geltenden Schlüssel verteilen.

04

Beschluss fassen

Die Beschlussvorlage geht mit der Einladung an alle Eigentümer. In der Versammlung erläutern wir Angebote und Zeitplan.

05

Ausführung begleiten

Wir beauftragen die Firmen, stimmen Termine mit Bewohnern ab und halten Kontakt zu Bauleitung und Handwerkern.

06

Abnahme und Abrechnung

Nach der Abnahme prüfen wir die Schlussrechnung, notieren Gewährleistungsfristen und rechnen die Maßnahme in der Jahresabrechnung ab.

Kosten

Was kostet die WEG-Verwaltung bei agslutz?

Die WEG-Verwaltung kostet ab 18 € netto pro Einheit und Monat, mit 19 % MwSt. sind das 21,42 €. Der genaue Satz hängt von der Größe der Anlage ab: Bei wenigen Einheiten verteilt sich der feste Aufwand für Versammlung, Abrechnung und Buchhaltung auf weniger Eigentümer.

Die Grundvergütung deckt die laufende Verwaltung ab: eine ordentliche Eigentümerversammlung im Jahr, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht, Buchhaltung und Zahlungsverkehr, Betreuung der Dienstleister. Sonderleistungen, etwa zusätzliche Versammlungen oder die Begleitung einer größeren Sanierung, rechnen wir nach dem Stundensatz ab, der im Verwaltervertrag steht.

Sie erhalten ein schriftliches Angebot für Ihre Anlage. Für Gemeinschaften mit wenigen Wohnungen kalkulieren wir einen eigenen, höheren Satz, mehr dazu unter Verwaltung für kleine WEG. Neubauten übernehmen wir in der Erstverwaltung. Vermieten Sie eine Wohnung in der Anlage, übernimmt die Sondereigentumsverwaltung für 40 € netto im Monat die Betreuung Ihres Mieters. Ganze Mietshäuser betreuen wir in der Mietverwaltung. Anlagen in Reutlingen und Tübingen verwalten wir aus unserem Büro in der Auchtertstraße 8. Wie sich Verwalterkosten allgemein zusammensetzen, erklärt der Ratgeber zu den Kosten einer Hausverwaltung.

Preis

WEG-Verwaltung

Zertifizierter Verwalter

Ihr Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter

Seit dem 1. Dezember 2023 kann jeder Wohnungseigentümer verlangen, dass die Gemeinschaft einen zertifizierten Verwalter bestellt (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Ausgenommen sind nur kleine Anlagen mit weniger als neun Sondereigentumsrechten, in denen ein Eigentümer selbst verwaltet und weniger als ein Drittel der Eigentümer den Nachweis verlangt. Den Titel darf nur führen, wer die Prüfung vor der IHK bestanden hat (§ 26a WEG). Mehr dazu im Ratgeber zum zertifizierten Verwalter.

Zertifizierte Verwalter

Seit dem 1. Dezember 2023 können Wohnungseigentümer verlangen, dass ihre Gemeinschaft von einem zertifizierten Verwalter betreut wird (§ 19 Abs. 2 Nr. 6, § 26a WEG). Die Prüfung legen unsere Verwalter vor der IHK ab. Die ags Immobilien GmbH ist Mitglied im VDIV Baden-Württemberg, dem Landesverband der Immobilienverwalter.

IHK-zertifizierte Wertermittlung

Unsere Marktwertanalysen erstellen Kolleginnen und Kollegen mit IHK-Zertifikat in der Immobilienbewertung. Sie arbeiten mit den Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021).

IHK-zertifizierte Immobilienmakler

Vermittelt wird mit Erlaubnis nach § 34c GewO und IHK-Zertifikat. Die gesetzliche Weiterbildungspflicht von 20 Stunden in drei Jahren erfüllen wir regelmäßig. Beim Deutschen Makler Award 2026 erreichte die ags Immobilien GmbH 8,9 von 10 Punkten, der Branchenschnitt lag bei 6,4.

FAQ

Häufige Fragen zur WEG-Verwaltung

Ihre Frage ist nicht dabei? Claudio Cavallari erreichen Sie unter 07121 / 2698-19.

Was kostet eine WEG-Verwaltung?

Bei agslutz ab 18 € netto, also 21,42 € inklusive MwSt., pro Einheit und Monat. Der genaue Satz hängt von der Größe der Anlage ab. Sonderleistungen werden nach dem Stundensatz im Verwaltervertrag abgerechnet.

Mindestens drei Wochen. So sieht es § 24 Abs. 4 WEG vor, nur bei besonderer Dringlichkeit darf die Frist kürzer sein. Die Einladung erfolgt in Textform, also zum Beispiel per Brief oder E-Mail.

Ein fortlaufend nummeriertes Verzeichnis aller Beschlüsse und gerichtlichen Entscheidungen der Gemeinschaft (§ 24 Abs. 7 WEG). Jeder Eigentümer darf sie einsehen. Bei agslutz liegt sie im Kundenportal.

Der Stand der Rücklagen und eine Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens. Der Verwalter erstellt ihn nach Ablauf jedes Kalenderjahres und macht ihn allen Eigentümern zugänglich (§ 28 Abs. 4 WEG).

Er unterstützt und überwacht den Verwalter. Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung soll er vor der Beschlussfassung prüfen und mit einer Stellungnahme versehen (§ 29 Abs. 2 WEG). Unentgeltlich tätige Beiräte haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Ja, wenn ein Eigentümer es verlangt. Seit dem 1. Dezember 2023 gehört die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zur ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). In unserem Team arbeiten Verwalter mit bestandener IHK-Prüfung.

Höchstens fünf Jahre, bei der ersten Bestellung nach Gründung der Gemeinschaft höchstens drei Jahre (§ 26 Abs. 2 WEG). Eine erneute Bestellung ist möglich.

Mit zwei Beschlüssen in der Eigentümerversammlung: Abberufung des bisherigen Verwalters und Bestellung von agslutz. Den Ablauf erklären wir auf der Seite Verwalterwechsel.

Ratgeber

Weiterlesen im Ratgeber

Eigentümerversammlung einberufen

Wer einlädt, mit welcher Frist und welchem Inhalt.

Was kostet eine Hausverwaltung?

Preise und Leistungsumfang im Überblick.

Verwalterzustimmung nach § 12 WEG

Wann der Verwalter dem Verkauf zustimmen muss.

WEG-Verwaltung mit Claudio Cavallari besprechen

Claudio Cavallari, WEG- und Gewerbeverwaltung bei agslutz (KI-generiertes Porträt)

Ihr Ansprechpartner für die WEG-Verwaltung

Claudio Cavallari

WEG- und Gewerbeverwaltung, Geschäftsleitung

Claudio Cavallari gehört zur Geschäftsleitung von agslutz und verantwortet die WEG-Verwaltung. Schicken Sie ihm Adresse, Zahl der Einheiten und die letzte Jahresabrechnung, dann erhalten Sie ein Angebot für Ihre Anlage.

Angebot für Ihre Eigentümergemeinschaft

Wir sehen uns die Anlage an, sprechen mit dem Beirat und schicken ein schriftliches Angebot. Auf Wunsch stellen wir uns in der Versammlung vor.