Hausverwaltung

Sondereigentumsverwaltung für vermietete Eigentumswohnungen

Die Sondereigentumsverwaltung (SEV) von agslutz betreut Ihre einzelne vermietete Wohnung. Sie kostet 40 € netto (47,60 € inkl. MwSt.) pro Einheit und Monat.

Wir sind Ansprechpartner für Ihren Mieter, überwachen den Mieteingang, legen die Hausgeldabrechnung auf den Mieter um und vermieten neu, wenn die Wohnung frei wird. Das gilt auch für Wohnungen in Anlagen, deren WEG eine andere Hausverwaltung betreut. Wir arbeiten in Reutlingen, Tübingen, Stuttgart, Konstanz und Umgebung.

Wohnzimmer einer Eigentumswohnung mit Balkontür

Abgrenzung

Warum die WEG-Verwaltung sich nicht um Ihren Mieter kümmert

Die WEG-Verwaltung arbeitet für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Sie kümmert sich um Dach, Fassade, Treppenhaus und Heizungsanlage, also um das Gemeinschaftseigentum. Ihr Mietverhältnis gehört nicht dazu, Ihr Mieter ist für den WEG-Verwalter ein Dritter.

Ohne SEV landen Mieteingang, Betriebskostenabrechnung und der tropfende Wasserhahn in der Wohnung bei Ihnen. Mit SEV übernehmen wir das und stimmen uns mit der WEG-Verwaltung ab, wenn ein Schaden das Gemeinschaftseigentum betrifft.

Verwaltet agslutz auch Ihre WEG, kennen wir Anlage, Beschlüsse und Abrechnung bereits. Verwaltet eine andere Firma die WEG, ist das kein Hindernis: Wir brauchen dann von Ihnen die Hausgeldabrechnung und die Protokolle.

Wer macht was

WEG-Verwaltung und SEV

Umlage

Von der Hausgeldabrechnung zur Betriebskostenabrechnung

Die Jahresabrechnung der WEG ist keine Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter. Sie enthält Kosten, die Sie als Eigentümer tragen, und Kosten, die Sie auf den Mieter umlegen dürfen. Wir trennen beides und erstellen daraus die Abrechnung für Ihren Mieter.

Umlagefähig sind die Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung, soweit der Mietvertrag sie vorsieht: etwa Grundsteuer, Wasser und Abwasser, Heizung und Warmwasser, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Hausmeister, Allgemeinstrom und die Gebäudeversicherung. Nicht umlagefähig sind die Verwaltervergütung, die Zuführung zur Erhaltungsrücklage, Reparaturen und Instandhaltung sowie Bank- und Kontoführungsgebühren.

Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Kommt die Jahresabrechnung der WEG spät, rechnen wir mit den vorhandenen Belegen ab, damit die Frist hält. Mehr dazu im Ratgeber zur Betriebskostenabrechnung.

Beispiel

Typische Positionen

Welche Positionen tatsächlich umgelegt werden, hängt vom Mietvertrag ab. Wir prüfen ihn vor der ersten Abrechnung.

Leistungen

Was die SEV für Ihre Wohnung übernimmt

Mieterkommunikation

Ihr Mieter erreicht uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kundenportal. Schäden in der Wohnung lassen wir beheben, Schäden am Gemeinschaftseigentum melden wir der WEG-Verwaltung.

Mieteingang und Mahnwesen

Wir überwachen die Mietzahlungen, mahnen Rückstände und halten Sie über das Mietkonto auf dem Laufenden.

Abrechnung gegenüber dem Mieter

Aus der Hausgeldabrechnung wird die Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter, fristgerecht und mit Belegen.

Miete und Mieterhöhung

Wir prüfen die Miete gegen Mietspiegel und Vergleichsmieten und bereiten Erhöhungen nach § 558 BGB vor.

Neuvermietung und Übergabe

Wird die Wohnung frei, suchen wir den neuen Mieter, setzen den Mietvertrag auf und übergeben mit Protokoll und Zählerständen.

Abstimmung mit der WEG

Auf Wunsch lesen wir Einladungen und Protokolle mit und sagen Ihnen, welche Beschlüsse Ihre Vermietung betreffen.

Kosten

Was kostet die Sondereigentumsverwaltung?

Die SEV kostet 40 € netto pro Wohnung und Monat, inklusive 19 % MwSt. sind das 47,60 €. Ein Stellplatz oder eine Garage, die zusammen mit der Wohnung vermietet ist, besprechen wir im Angebot.

Wird die Wohnung frei, kostet die Neuvermietung mit SEV-Vertrag 1,8 Nettokaltmieten zuzüglich MwSt. (2,142 Nettokaltmieten inklusive) statt 2 Nettokaltmieten. Nach dem Bestellerprinzip zahlt der Vermieter die Provision (§ 2 Abs. 1a WoVermittG). Mehr dazu im Ratgeber zum Bestellerprinzip und auf der Seite Immobilie vermieten.

Preis

Sondereigentumsverwaltung

Start

So beginnt die SEV für Ihre Wohnung

01

Angebot

Sie schicken uns Adresse, Mietvertrag und die letzte Hausgeldabrechnung. Wir melden uns mit einem schriftlichen Angebot.

02

Vertrag und Vollmacht

Nach Unterzeichnung erhalten wir eine Vollmacht gegenüber Mieter und WEG-Verwaltung.

03

Mieter informieren

Ihr Mieter bekommt ein Schreiben mit Ansprechpartner, Bankverbindung und Portalzugang.

04

Laufende Betreuung

Ab dem Stichtag laufen Miete, Anliegen und die nächste Abrechnung über uns.

FAQ

Häufige Fragen zur Sondereigentumsverwaltung

Was kostet eine Sondereigentumsverwaltung?

Bei agslutz 40 € netto pro Einheit und Monat, inklusive MwSt. 47,60 €. Die Neuvermietung kostet mit SEV-Vertrag 1,8 statt 2 Nettokaltmieten zuzüglich MwSt.

Ja, wenn Sie Ihre Wohnung vermieten und sich nicht selbst um den Mieter kümmern möchten. Die WEG-Verwaltung ist nur für das Gemeinschaftseigentum zuständig, Ihr Mietverhältnis gehört nicht zu ihren Aufgaben.

Ja. Wir brauchen dann von Ihnen Hausgeldabrechnung, Wirtschaftsplan und Protokolle oder eine Vollmacht, um sie bei der WEG-Verwaltung anzufordern.

Nur die Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung, die im Mietvertrag vereinbart sind. Verwaltervergütung, Erhaltungsrücklage und Reparaturen tragen Sie als Eigentümer.

Die Frist gegenüber dem Mieter läuft trotzdem: zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Wir rechnen dann mit den vorhandenen Belegen ab.

Ja. Wir beginnen mit der Neuvermietung und übernehmen danach die laufende Betreuung.

Nein, Sie können sich vertreten lassen. Ihr Stimmrecht in der WEG bleibt bei Ihnen, eine Vollmacht für einzelne Versammlungen ist möglich, sofern die Gemeinschaftsordnung das nicht einschränkt.

Weitere Leistungen

Mehr aus der Hausverwaltung von agslutz

Alle Verwaltungsarten im Überblick finden Sie unter Hausverwaltung. Für Tübingen gibt es eine eigene Seite: Hausverwaltung Tübingen.

WEG-Verwaltung

Verwaltung des Gemeinschaftseigentums für Eigentümergemeinschaften, ab 18 € netto pro Einheit und Monat.

Mietverwaltung

Für Mehrfamilienhäuser im Eigentum einer Person, Familie oder Firma.

Verwalterwechsel

Abberufung, Bestellung und Übergabe: wie eine WEG zu agslutz wechselt.

Gewerbeverwaltung

Büros, Praxen, Läden und gemischt genutzte Häuser.

Hausverwaltung vor Ort

Reutlingen, Tübingen und Umland betreuen wir aus unserem Büro in der Auchtertstraße 8.

Ratgeber

Weiterlesen im Ratgeber

Betriebskostenabrechnung für Vermieter

Fristen, Umlage und typische Fehler.

Mietkaution

Höhe, Anlage und Rückzahlung.

Eigentümerwechsel und Hausverwaltung

Was nach dem Verkauf in der WEG passiert.

Sondereigentumsverwaltung mit Niki Gebhardt besprechen

Niki Gebhardt, Vermietung, Miet- und Sondereigentumsverwaltung bei agslutz

Ihre Ansprechpartnerin für die SEV

Niki Gebhardt

Vermietung, Miet- und Sondereigentumsverwaltung

Niki Gebhardt betreut bei agslutz die Sondereigentumsverwaltung und die Neuvermietung. Schicken Sie ihr Adresse, Mietvertrag und die letzte Hausgeldabrechnung, dann erhalten Sie ein Angebot für Ihre Wohnung.

Angebot für Ihre vermietete Wohnung

Sie erhalten ein schriftliches Angebot. Den Start legen wir auf einen Monatsersten, Ihr Mieter wird von uns informiert.