Hausverwaltung

Verwalterwechsel in der WEG

Eine Eigentümergemeinschaft kann ihren Verwalter jederzeit mit einfacher Mehrheit abberufen (§ 26 Abs. 3 WEG). Der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate nach der Abberufung.

Für den Wechsel zu agslutz braucht es zwei Beschlüsse in der Eigentümerversammlung: die Abberufung des bisherigen Verwalters und die Bestellung von agslutz. Wir helfen bei Tagesordnung und Beschlussanträgen und übernehmen danach Unterlagen, Konten und laufende Vorgänge vom Vorverwalter.

Verwalter bespricht mit Eigentümern Unterlagen am Tisch

Rechtslage

Abberufung und Bestellung nach dem WEG

Seit der WEG-Reform vom 1. Dezember 2020 braucht die Abberufung keinen wichtigen Grund mehr. Es genügt ein Beschluss mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Ein laufender Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung (§ 26 Abs. 3 WEG), auch wenn er länger laufen sollte.

Der neue Verwalter wird für höchstens fünf Jahre bestellt, bei der ersten Bestellung nach Gründung der Gemeinschaft für höchstens drei Jahre (§ 26 Abs. 2 WEG). Eine Wiederbestellung ist möglich, der Beschluss darf frühestens ein Jahr vor Ablauf der Amtszeit fallen.

Den Vertrag mit dem neuen Verwalter muss nicht jeder Eigentümer unterschreiben. Üblich ist, dass die Versammlung den Beiratsvorsitzenden oder ein anderes Mitglied des Beirats bevollmächtigt, den Verwaltervertrag zu den beschlossenen Bedingungen abzuschließen.

Tagesordnung

Wenn der Verwalter nicht einlädt

Jeder Eigentümer kann beim Verwalter beantragen, den Verwalterwechsel auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung zu setzen.

Verlangen mehr als ein Viertel der Eigentümer in Textform eine Versammlung, muss der Verwalter einladen (§ 24 Abs. 2 WEG). Weigert er sich pflichtwidrig, darf der Beiratsvorsitzende oder ein durch Beschluss ermächtigter Eigentümer einberufen (§ 24 Abs. 3 WEG).

Die Einladungsfrist beträgt mindestens drei Wochen (§ 24 Abs. 4 WEG).

Beschlussanträge

Formulierungsvorschlag für die Eigentümerversammlung

Diese Anträge können Sie als Vorlage für Ihre Tagesordnung nutzen. Passen Sie Namen, Daten und Vergütung an das Angebot an, das Ihnen vorliegt. Bei Unklarheiten über die Gemeinschaftsordnung lohnt der Blick eines Fachanwalts.

TOP 1, Abberufung: „Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beruft die [bisheriger Verwalter] mit Wirkung zum [Datum] als Verwalter ab.“
TOP 2, Bestellung: „Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bestellt die ags Immobilien GmbH, Auchtertstraße 8, 72770 Reutlingen, mit Wirkung ab dem [Datum] bis zum [Datum] zur Verwalterin. Grundlage ist das Angebot vom [Datum] mit einer Vergütung von [Betrag] € netto pro Einheit und Monat.“
TOP 3, Vollmacht: „Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bevollmächtigt [Name, Beiratsvorsitz], den Verwaltervertrag mit der ags Immobilien GmbH zu den in TOP 2 beschlossenen Bedingungen abzuschließen.“

Vor der Versammlung

Was Sie vorbereiten

Zeitplan

So läuft der Wechsel zu agslutz

Ein Wechsel zum Jahresanfang ist am einfachsten, weil der Vorverwalter das abgeschlossene Jahr noch abrechnet. Planen Sie vom ersten Gespräch bis zum Stichtag einige Monate ein.

01

Kennenlernen und Angebot

Wir sehen uns die Anlage an, sprechen mit dem Beirat und schicken ein schriftliches Angebot mit Vergütung und Leistungsumfang.

02

Tagesordnung und Einladung

Der Antrag auf Abberufung und Bestellung kommt auf die Tagesordnung. Die Einladung geht mindestens drei Wochen vor der Versammlung in Textform an alle Eigentümer.

03

Beschlüsse und Vertrag

Die Versammlung beruft ab, bestellt agslutz und bevollmächtigt den Beirat. Der Beirat unterschreibt danach den Verwaltervertrag.

04

Übergabe vom Vorverwalter

Wir fordern Unterlagen, Konten und Schlüssel an, prüfen sie auf Vollständigkeit und melden fehlende Teile schriftlich nach.

05

Start der Verwaltung

Alle Eigentümer erhalten Ansprechpartner, Bankverbindung und Zugang zum Kundenportal. Versorger, Dienstleister und Versicherungen informieren wir.

06

Erste Begehung

In den ersten Wochen begehen wir die Anlage mit dem Beirat und halten offene Punkte und anstehende Maßnahmen fest.

Übergabe-Checkliste

Was der Vorverwalter übergeben muss

Die Unterlagen gehören der Gemeinschaft, der bisherige Verwalter muss sie herausgeben. Wir prüfen die Übergabe anhand dieser Liste.

Unterlagen

Konten und Buchhaltung

Beschluss-Sammlung

Verträge

Schlüssel und Technik

Laufende Vorgänge

FAQ

Häufige Fragen zum Verwalterwechsel

Ausführlicher erklärt im Ratgeber Verwalterwechsel in der WEG.

Braucht die Abberufung des Verwalters einen wichtigen Grund?

Nein. Seit dem 1. Dezember 2020 kann der Verwalter jederzeit abberufen werden (§ 26 Abs. 3 WEG). Es genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Er endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung (§ 26 Abs. 3 WEG). Eine längere Restlaufzeit ist dann unbeachtlich.

Höchstens fünf Jahre, bei der ersten Bestellung nach Gründung der Gemeinschaft höchstens drei Jahre (§ 26 Abs. 2 WEG).

In der Regel der Beiratsvorsitzende oder ein anderes Beiratsmitglied, das die Versammlung dazu bevollmächtigt hat. Die Bedingungen legt der Bestellungsbeschluss fest.

Mehr als ein Viertel der Eigentümer kann in Textform eine Versammlung verlangen (§ 24 Abs. 2 WEG). Weigert sich der Verwalter pflichtwidrig, darf der Beiratsvorsitzende oder ein ermächtigter Eigentümer einladen (§ 24 Abs. 3 WEG).

Meist der Jahresanfang. Der bisherige Verwalter rechnet dann das abgeschlossene Jahr ab, der neue beginnt mit einem neuen Wirtschaftsjahr.

Ja, wenn ein Eigentümer es verlangt (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). In unserem Team arbeiten zertifizierte Verwalter mit bestandener IHK-Prüfung. Mehr dazu im Ratgeber zum zertifizierten Verwalter.

Weitere Leistungen

Mehr aus der Hausverwaltung von agslutz

Alle Verwaltungsarten im Überblick finden Sie unter Hausverwaltung. Für Tübingen gibt es eine eigene Seite: Hausverwaltung Tübingen.

WEG-Verwaltung

Verwaltung des Gemeinschaftseigentums für Eigentümergemeinschaften, ab 18 € netto pro Einheit und Monat.

Mietverwaltung

Für Mehrfamilienhäuser im Eigentum einer Person, Familie oder Firma.

Sondereigentumsverwaltung

Für einzelne vermietete Eigentumswohnungen, auch in fremd verwalteten Anlagen.

Gewerbeverwaltung

Büros, Praxen, Läden und gemischt genutzte Häuser.

Hausverwaltung vor Ort

Reutlingen, Tübingen und Umland betreuen wir aus unserem Büro in der Auchtertstraße 8.

Ratgeber

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Verwalter kündigen

Ablauf, Beschlussvorschlag und Fristen nach § 26 WEG.

Hausverwaltung abberufen

Wann und wie die Gemeinschaft den Verwalter abberuft.

Hausverwaltung wechseln

Der Wechsel in fünf Schritten.

Verwalterwechsel mit Claudio Cavallari planen

Claudio Cavallari, WEG- und Gewerbeverwaltung bei agslutz (KI-generiertes Porträt)

Ihr Ansprechpartner für den Wechsel

Claudio Cavallari

WEG- und Gewerbeverwaltung, Geschäftsleitung

Claudio Cavallari gehört zur Geschäftsleitung von agslutz und verantwortet die WEG-Verwaltung. Er spricht mit Ihrem Beirat, erstellt das Angebot und stellt agslutz auf Wunsch in der Versammlung vor.

Sie planen den Wechsel?

Schicken Sie uns Adresse, Zahl der Einheiten und den gewünschten Stichtag. Wir melden uns mit einem Angebot und einem Zeitplan.