
Hausverwaltung in Tübingen
In Tübingen verwaltet agslutz Wohnungseigentümergemeinschaften, Mietshäuser, einzelne vermietete Eigentumswohnungen und Gewerbeflächen. Alle Objekte betreuen wir vom Büro in Reutlingen, Auchtertstraße 8.
Im Tübinger Mietrecht gibt es einige Sonderfälle, etwa Wohngemeinschaften und möblierte Wohnungen. Die Stadt hat einen qualifizierten Mietspiegel, die Mietpreisbremse und eine Satzung gegen Zweckentfremdung von Wohnraum.
Mietrecht in Tübingen
Der Mietspiegel 2024 der Universitätsstadt Tübingen ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB. Er gilt seit dem 1. Dezember 2024 für zwei Jahre, also bis zum 30. November 2026, und wird danach für weitere zwei Jahre fortgeschrieben. Die Lage bewertet er in Zonen von A bis F, an stark belasteten Straßen oder Bahnlinien gibt es einen Abschlag.
Tübingen steht in der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg vom 16. Dezember 2025. Wer neu vermietet, darf bis zum 31. Dezember 2026 höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete ansetzen (§ 556d BGB). Im Gutachten für die geplante Neufassung ab 2027 erfüllt Tübingen alle fünf Indikatoren.
Seit März 2022 gilt außerdem die Zweckentfremdungsverbotssatzung der Stadt. Genehmigungspflichtig ist unter anderem Leerstand von mehr als sechs Monaten und die Vermietung an Feriengäste, wenn sie mehr als die Hälfte der Wohnfläche betrifft und länger als zehn Wochen im Kalenderjahr dauert.
Einzelheiten zu Mietspiegelwerten finden Sie im Ratgeber Mietspiegel Reutlingen und Tübingen.
Stand Oktober 2026
Besonderheiten im Bestand
Mietspiegel und Satzung der Stadt regeln einige Fälle ausdrücklich. Diese Punkte prüfen wir bei Übernahme und Neuvermietung.
Der Mietspiegel gilt auch für möblierte Wohnungen und für Wohngemeinschaften mit einem Hauptmietvertrag. Bei Mieterwechseln in einer WG klären wir, ob der Vertrag fortgeführt oder neu abgeschlossen wird.
Für Wohnungen unter 25 m², ab 160 m² und für Zimmervermietungen gilt der Mietspiegel nicht. Eine Mieterhöhung begründen wir dann mit Vergleichswohnungen oder einem Gutachten (§ 558a Abs. 2 BGB).
Will ein Eigentümer in Ihrer WEG an Feriengäste vermieten, prüfen wir die Satzung der Stadt und die Gemeinschaftsordnung. Beides kann der Vermietung entgegenstehen.
Der Mietspiegel ordnet jede Straße einer Wohnlagenzone von A bis F zu. Liegt eine Wohnung direkt an einer stark befahrenen Straße oder Bahnlinie, gibt es 5 Punkte Abschlag. Beides rechnen wir vor jeder Mieterhöhung nach.
Stadtteile und Umland
Wir verwalten Objekte in der Kernstadt, etwa in der Altstadt, in Lustnau und in Derendingen, und in den Teilorten wie Bebenhausen, Bühl, Hagelloch, Hirschau, Pfrondorf und Weilheim. Im Mietspiegel sind alle Straßen einer Wohnlagenzone zugeordnet.
Bodenrichtwerte stellt der Gemeinsame Gutachterausschuss fest, in dem Tübingen mit Mössingen, Bodelshausen, Dettenhausen, Dußlingen, Gomaringen, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Nehren und Ofterdingen zusammenarbeitet. Sein Grundstücksmarktbericht 2025 ist auf der Website der Stadt veröffentlicht.
Im Umland betreuen wir unter anderem Häuser in Kusterdingen, Gomaringen und Ammerbuch. Für Rottenburg am Neckar gibt es eine eigene Seite.
Kosten
Unsere Preise unterscheiden sich nicht nach Ort. Eine WEG mit 40 Einheiten in Tübingen zahlt also denselben Satz wie eine gleich große Anlage in Reutlingen. Was in der Grundvergütung enthalten ist und was gesondert berechnet wird, steht in unserem Angebot und im Verwaltervertrag.
Vermieten Sie eine einzelne Wohnung in einer Tübinger Anlage, übernimmt die Sondereigentumsverwaltung die Abrechnung gegenüber Ihren Mietern und die Abstimmung mit der WEG-Verwaltung. Für ganze Häuser gibt es die Mietverwaltung.
Hintergründe zur Kalkulation erklärt der Ratgeber Kosten einer Hausverwaltung.
Preise
Alle Preise sind Monatspreise. Im Vertrag stehen die Nettobeträge.
Referenzen
Diese Objekte in Tübingen hat agslutz zuletzt verkauft oder vermietet.












FAQ
Nein. Wir betreuen Tübingen vom Büro in Reutlingen, Auchtertstraße 8. Eigentümer und Mieter erreichen ihr Team per Telefon, E-Mail und über das Kundenportal.
Ja. Nach der Landesverordnung vom 16. Dezember 2025 darf die Miete bei Wiedervermietung bis Ende 2026 höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Eine Neufassung ab 2027 ist in Vorbereitung.
Teilweise. Er gilt für Wohngemeinschaften mit einem Hauptmietvertrag, nicht für einzeln vermietete Zimmer und nicht für Wohnungen unter 25 m².
Nur eingeschränkt. Nach der Zweckentfremdungsverbotssatzung braucht eine Ferienvermietung von mehr als der Hälfte der Wohnfläche für mehr als zehn Wochen im Jahr eine Genehmigung. Die Gemeinschaftsordnung Ihrer WEG kann zusätzliche Grenzen setzen.
47,60 € inkl. MwSt. (40 € netto) pro Wohnung und Monat. Die Neuvermietung kostet mit SEV-Vertrag 1,8 Nettokaltmieten zzgl. MwSt.
Ja. In unserem Team arbeiten Verwalter mit bestandener IHK-Prüfung nach § 26a WEG. Mehr dazu im Ratgeber zertifizierter Verwalter.
Ihr Ansprechpartner für Tübingen
WEG- und Gewerbeverwaltung, Geschäftsleitung
Als Mitglied der Geschäftsleitung verantwortet Claudio Cavallari die WEG- und Gewerbeverwaltung. Er nimmt Ihre Anfrage für Tübingen auf und stellt Ihnen das Team vor, das Ihr Objekt betreuen würde. Für Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung ist Niki Gebhardt zuständig, Telefon 07121 / 2698-21, E-Mail gebhardt@ags-gruppe.de.
Nennen Sie uns Adresse und Zahl der Einheiten. Wir besichtigen das Objekt und schicken ein schriftliches Angebot.
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