Hausverwaltung
Die Mietverwaltung von agslutz kostet 40 € netto (47,60 € inkl. MwSt.) pro Einheit und Monat plus 45 € netto (53,55 € inkl. MwSt.) Grundvergütung pro Objekt. Für ein Haus mit sechs Wohnungen sind das 285 € netto im Monat.
Wir verwalten Mietshäuser, die einer Person, einer Familie oder einer Firma gehören. Mieteingang, Mahnwesen, Betriebskostenabrechnung, Mieterhöhung, Reparaturen und Mieterwechsel liegen bei uns. Sie erhalten einen festen Ansprechpartner und eine jährliche Abrechnung über Ihr Objekt.
Leistungen
Sie bleiben Vermieter und entscheiden über Mieterauswahl, größere Aufträge und Mieterhöhungen. Wir erledigen die laufende Arbeit und legen Ihnen vor, was eine Entscheidung braucht.
Wir buchen jede Mietzahlung, gleichen das Mietkonto ab und mahnen Rückstände. Bei wiederholtem Verzug stimmen wir mit Ihnen ab, ob ein Anwalt eingeschaltet wird.
Abrechnung nach der Betriebskostenverordnung und dem Mietvertrag, einschließlich Heizkosten nach Heizkostenverordnung. Belegeinsicht für Mieter organisieren wir.
Wir prüfen die Miete gegen den Mietspiegel und bereiten das Erhöhungsverlangen nach § 558 BGB vor, mit Begründung und Fristen.
Schadensmeldungen nehmen wir an, beauftragen Handwerker im vereinbarten Rahmen und prüfen die Rechnungen. Größere Aufträge gehen vorher zur Freigabe an Sie.
Kündigung prüfen, Abnahme mit Protokoll, Kautionsabrechnung, Neuvermietung und Übergabe an den neuen Mieter. Die Neuvermietung kostet mit Verwaltungsvertrag 1,8 statt 2 Nettokaltmieten.
Regelmäßige Begehungen von Treppenhaus, Keller, Dach und Außenanlagen. Sie erhalten eine jährliche Objektabrechnung mit Einnahmen, Ausgaben und offenen Posten.
Kosten
Die Mietverwaltung kostet 40 € netto pro Einheit und Monat, mit 19 % MwSt. 47,60 €. Für jedes Objekt kommt eine Grundvergütung von 45 € netto im Monat dazu, das sind 53,55 € inklusive MwSt.
Wird bei Ihnen eine Wohnung frei, vermieten wir sie neu. Mit Verwaltungsvertrag bei agslutz kostet das 1,8 Nettokaltmieten zuzüglich MwSt. (2,142 Nettokaltmieten inklusive) statt der üblichen 2 Nettokaltmieten. Bei Wohnraum gilt das Bestellerprinzip nach § 2 Abs. 1a WoVermittG: Die Provision zahlt der Vermieter. Mehr dazu im Ratgeber zum Bestellerprinzip.
Sie erhalten vorab ein schriftliches Angebot mit allen Leistungen. Wie sich Verwaltungskosten steuerlich auswirken, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.
Rechenbeispiel
Neuvermietung einer Wohnung mit 800 € Kaltmiete: 1,8 × 800 € = 1.440 € netto (1.713,60 € inkl. MwSt.).
Betriebskosten und Miete
Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Kommt sie später, kann der Vermieter in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen. Wir planen die Abrechnungen deshalb mit Puffer: Sobald Grundsteuerbescheid, Versicherungsrechnung und Heizkostenabrechnung des Messdienstes vorliegen, erstellen wir die Abrechnung. Mieter haben ihrerseits zwölf Monate Zeit für Einwendungen.
Umgelegt werden nur Kosten, die in der Betriebskostenverordnung stehen und im Mietvertrag vereinbart sind. Verwaltungskosten und Reparaturen gehören nicht dazu.
Eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist möglich, wenn die Miete seit 15 Monaten unverändert ist. Das Verlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung gestellt werden, und innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens 20 % steigen, in Gebieten mit Landesverordnung um 15 % (§ 558 BGB). Zur Begründung nutzen wir den Mietspiegel der Gemeinde, soweit es einen gibt.
Start
Vom ersten Gespräch bis zum ersten Monatsbericht vergehen meist wenige Wochen. Den Start legen wir gern auf einen Monatsersten.
Wir sehen uns das Haus an, sprechen über Mieter, offene Themen und Ihre Erwartungen und schicken ein schriftliches Angebot.
Mietverträge, Mieterliste, letzte Betriebskostenabrechnung, Wartungs- und Versorgerverträge, Versicherungen und Schlüssel.
Alle Mieter erhalten ein Schreiben mit neuer Bankverbindung, Ansprechpartner und Zugang zum Kundenportal.
Mieteingang, Reparaturen und Mieteranliegen laufen ab dem Stichtag über uns. Die erste Begehung folgt in den ersten Wochen.
FAQ
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie Niki Gebhardt an: 07121 / 2698-21, oder schreiben Sie an gebhardt@ags-gruppe.de.
40 € netto (47,60 € inkl. MwSt.) pro Einheit und Monat plus 45 € netto (53,55 € inkl. MwSt.) Grundvergütung pro Objekt und Monat. Ein Haus mit sechs Wohnungen kostet damit 285 € netto, also 339,15 € inklusive MwSt. im Monat.
Die Mietverwaltung betreut Mieter und Mieten eines Eigentümers. Die WEG-Verwaltung verwaltet das Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft. Für einzelne Wohnungen in einer WEG gibt es die Sondereigentumsverwaltung.
Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Für das Kalenderjahr 2025 also bis zum 31. Dezember 2026.
Frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung, wirksam frühestens nach 15 Monaten unveränderter Miete. Innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 %, in Gebieten mit Landesverordnung um 15 % (§ 558 BGB).
Mit Verwaltungsvertrag bei agslutz 1,8 Nettokaltmieten zuzüglich MwSt. (2,142 inkl. MwSt.), ohne Vertrag 2 Nettokaltmieten zuzüglich MwSt. Die Provision zahlt nach dem Bestellerprinzip der Vermieter.
Ja. Die Mieterauswahl treffen Sie. Reparaturen erledigen wir bis zu einem Betrag, den wir im Verwaltervertrag festlegen, darüber holen wir Ihre Freigabe ein.
Ja. Für Häuser mit Laden, Büro oder Praxis im Erdgeschoss gelten für die Gewerbeeinheiten eigene Regeln. Mehr dazu unter Gewerbeverwaltung.
Weitere Leistungen
Alle Verwaltungsarten im Überblick finden Sie unter Hausverwaltung. Für Tübingen gibt es eine eigene Seite: Hausverwaltung Tübingen.
Verwaltung des Gemeinschaftseigentums für Eigentümergemeinschaften, ab 18 € netto pro Einheit und Monat.
Für einzelne vermietete Eigentumswohnungen, auch in fremd verwalteten Anlagen.
Abberufung, Bestellung und Übergabe: wie eine WEG zu agslutz wechselt.
Reutlingen, Tübingen und Umland betreuen wir aus unserem Büro in der Auchtertstraße 8.
Ratgeber
Ihre Ansprechpartnerin für die Mietverwaltung
Vermietung, Miet- und Sondereigentumsverwaltung
Niki Gebhardt betreut bei agslutz die Mietverwaltung und die Neuvermietung. Schicken Sie ihr Adresse, Zahl der Einheiten und die aktuelle Mieterliste, dann erhalten Sie ein Angebot.
Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit Preis je Einheit und Grundvergütung. Die Übernahme planen wir zu einem Monatsersten.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Elfsight. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen