
Hausverwaltung in Reutlingen
agslutz verwaltet in Reutlingen Eigentümergemeinschaften (WEG), Mietshäuser, einzelne vermietete Eigentumswohnungen (SEV) und Gewerbeeinheiten. Unser einziges Büro steht in der Auchtertstraße 8, von dort betreuen wir jedes Objekt.
Die WEG-Verwaltung kostet ab 21,42 € inkl. MwSt. (18 € netto) pro Einheit und Monat. Für Sondereigentums- und Mietverwaltung berechnen wir 47,60 € (40 € netto) pro Einheit, bei der Mietverwaltung kommen 53,55 € (45 € netto) Grundvergütung pro Haus dazu.
Vor Ort
Wer in Reutlingen eine Wohnung oder ein Haus besitzt, kann bei uns einfach vorbeikommen. Unterlagen, Beschluss-Sammlung und Belege liegen in der Auchtertstraße, Termine zur Belegeinsicht vor der Eigentümerversammlung vereinbaren Sie direkt mit Ihrem Team.
Jedes Objekt betreuen zwei Kolleginnen oder Kollegen gemeinsam. Fällt jemand wegen Urlaub oder Krankheit aus, kennt die zweite Person den Stand. Abrechnungen, Protokolle und Schadensmeldungen laufen zusätzlich über das Kundenportal.
Welche Verwaltungsform passt, hängt davon ab, wem das Gebäude gehört und ob vermietet wird. Einen Überblick über alle Leistungen finden Sie auf der Seite Hausverwaltung.
Stadtteile und Umland
Wir verwalten in der Kernstadt, in den Bezirksgemeinden und in den Nachbarorten. Für Bodenrichtwerte und Mietrecht lohnt ein genauer Blick, wo ein Haus steht.
In der Innenstadt, in Betzingen, Laisen und den übrigen Stadtteilen gilt der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Reutlingen.
Altenburg, Bronnweiler, Degerschlacht, Gönningen, Mittelstadt, Oferdingen, Ohmenhausen, Reicheneck, Rommelsbach, Sickenhausen und Sondelfingen gehören zur Stadt. Mietspiegel und Mietpreisbremse gelten dort genauso wie in der Kernstadt.
Zuständig ist der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Reutlingen, der auch Pliezhausen, Walddorfhäslach und Wannweil abdeckt. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2025 hat er am 8. April 2025 festgestellt.
Pfullingen, Eningen unter Achalm und Lichtenstein haben einen eigenen gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Pfullingen. Auch in Metzingen, Kusterdingen und Gomaringen verwalten wir Objekte.
Mietspiegel und Mietpreisbremse
Reutlingen hat einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB. Der Gemeinderat hat den Mietspiegel 2025 am 30. Januar 2025 anerkannt, er gilt vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Januar 2027. Grundlage ist eine Fortschreibung per Stichprobe, befragt wurden Mieter zwischen Juli und September 2024. Für die Zeit danach bereitet die Stadt den Mietspiegel 2027 vor.
Für Vermieter hat das zwei Folgen. Wer die Miete nach § 558 BGB erhöht, begründet das in der Regel mit dem Mietspiegel. Enthält der qualifizierte Mietspiegel Angaben zur Wohnung, müssen diese im Erhöhungsverlangen stehen, auch wenn Sie es anders begründen (§ 558a Abs. 3 BGB).
Dazu kommt die Mietpreisbremse. Reutlingen steht in der Mietpreisbegrenzungsverordnung des Landes vom 16. Dezember 2025, die vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 gilt. Bei einer Wiedervermietung darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d BGB). Im Landkreis gilt das auch in Metzingen, Eningen unter Achalm, Dettingen an der Erms, Riederich und Lichtenstein, in Pfullingen nicht. Für die Zeit ab 2027 hat der Ministerrat am 22. September 2026 neue Entwürfe in die Anhörung gegeben.
Wie die Werte im Detail funktionieren, erklärt unser Ratgeber Mietspiegel Reutlingen und Tübingen.
Stand Oktober 2026
Vor jeder Mieterhöhung und Neuvermietung prüfen wir, welche Grenze für Ihre Wohnung gilt.
Kosten
Die Preise sind in Reutlingen dieselben wie in allen anderen Orten, die wir betreuen. Bei der WEG-Verwaltung hängt der Betrag pro Einheit von der Größe der Anlage ab: Kleine Gemeinschaften mit wenigen Wohnungen liegen höher als große Anlagen. Ein schriftliches Angebot erhalten Sie nach einer Besichtigung.
Sie vermieten eine Eigentumswohnung und möchten sich nicht selbst um Mieter, Abrechnung und Reparaturen kümmern? Dafür gibt es die Sondereigentumsverwaltung. Mit einem SEV- oder Mietverwaltungsvertrag kostet die Neuvermietung 1,8 Nettokaltmieten zzgl. MwSt. (2,142 inkl. MwSt.) statt 2 Nettokaltmieten.
Mehr zu Leistungsumfang und Sonderhonoraren steht im Ratgeber Kosten einer Hausverwaltung.
Preise
Vertragsbasis sind die Nettobeträge. Alle Preise gelten pro Monat.
Referenzen
Diese Wohnungen und Häuser in Reutlingen hat agslutz verkauft oder neu vermietet.












Qualifikation
In unserem Team arbeiten zertifizierte Verwalter, IHK-zertifizierte Immobilienbewerter und IHK-zertifizierte Immobilienmakler. Welche Qualifikation hinter welchem Leistungsbereich steht:
Seit dem 1. Dezember 2023 können Wohnungseigentümer verlangen, dass ihre Gemeinschaft von einem zertifizierten Verwalter betreut wird (§ 19 Abs. 2 Nr. 6, § 26a WEG). Die Prüfung legen unsere Verwalter vor der IHK ab. Die ags Immobilien GmbH ist Mitglied im VDIV Baden-Württemberg, dem Landesverband der Immobilienverwalter.
Unsere Marktwertanalysen erstellen Kolleginnen und Kollegen mit IHK-Zertifikat in der Immobilienbewertung. Sie arbeiten mit den Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021).
Vermittelt wird mit Erlaubnis nach § 34c GewO und IHK-Zertifikat. Die gesetzliche Weiterbildungspflicht von 20 Stunden in drei Jahren erfüllen wir regelmäßig. Beim Deutschen Makler Award 2026 erreichte die ags Immobilien GmbH 8,9 von 10 Punkten, der Branchenschnitt lag bei 6,4.
FAQ
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie Claudio Cavallari an: 07121 / 2698-19.
In der Auchtertstraße 8, 72770 Reutlingen. Die Zentrale erreichen Sie unter 07121 / 2698-0. Andere Büros hat agslutz nicht, alle Objekte werden von hier aus betreut.
Ja. Reutlingen gehört zu den Gemeinden der Mietpreisbegrenzungsverordnung vom 16. Dezember 2025, die bis 31. Dezember 2026 gilt. Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Der qualifizierte Mietspiegel 2025. Er gilt vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Januar 2027 und ist die übliche Grundlage für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Ja. Wir betreuen Objekte in der Kernstadt ebenso wie in Gönningen, Sondelfingen, Mittelstadt oder Ohmenhausen und in Nachbarorten wie Pfullingen, Eningen unter Achalm und Metzingen.
Ab 21,42 € inkl. MwSt. (18 € netto) pro Einheit und Monat. Der genaue Betrag hängt von der Größe der Anlage ab und steht im schriftlichen Angebot.
Mit einem Beschluss in der Eigentümerversammlung. Die Gemeinschaft kann den bisherigen Verwalter jederzeit abberufen (§ 26 Abs. 3 WEG), sein Vertrag endet spätestens sechs Monate danach. Ablauf und Übergabe beschreiben wir unter Verwalterwechsel.
Ihr Ansprechpartner für die Verwaltung
WEG- und Gewerbeverwaltung, Geschäftsleitung
Claudio Cavallari gehört zur Geschäftsleitung von agslutz und verantwortet die WEG- und Gewerbeverwaltung. Für ein Gespräch in der Auchtertstraße 8 oder eine Besichtigung Ihres Objekts vereinbaren Sie einen Termin direkt mit ihm. Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung betreut Niki Gebhardt, Telefon 07121 / 2698-21, E-Mail gebhardt@ags-gruppe.de.
Schicken Sie uns Adresse, Zahl der Einheiten und die Art der Verwaltung. Wir melden uns mit einem Termin zur Besichtigung.
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