Hausverwaltung
agslutz verwaltet Büros, Praxen, Läden und gemischt genutzte Häuser in Reutlingen, Tübingen, Stuttgart, Konstanz und Umgebung. Den Preis kalkulieren wir je Objekt in einem individuellen Angebot.
Gewerbemietverträge sind freier gestaltbar als Wohnraummietverträge. Umso mehr hängt vom Vertrag selbst ab: Laufzeit, Wertsicherung, Nebenkosten, Umsatzsteuer. Wir verwalten auf Grundlage dieser Verträge, rechnen nach ihnen ab und begleiten den Mieterwechsel.
Leistungen
Wir buchen Mieten und Vorauszahlungen, mahnen Rückstände und weisen bei optierten Mietverhältnissen die Umsatzsteuer aus.
Abrechnung nach den Regeln des jeweiligen Mietvertrags, mit getrennter Darstellung für Gewerbe- und Wohneinheiten in gemischt genutzten Häusern.
Wir überwachen Indexklauseln und Staffeln und teilen Mietanpassungen fristgerecht mit.
Welche Instandhaltung der Vermieter trägt und welche der Mieter, regelt der Vertrag. Danach beauftragen und prüfen wir.
Rückgabe mit Protokoll, Rückbaupflichten, Kaution oder Bürgschaft, Vermarktung der Fläche und Übergabe an den neuen Mieter.
Jährliche Objektabrechnung mit Mieteinnahmen, Kosten, offenen Posten und auslaufenden Verträgen.
Gewerbemietverträge
Ein Mietvertrag über Geschäftsräume, der länger als ein Jahr laufen soll, braucht seit dem 1. Januar 2025 die Textform (§ 578 Abs. 1 in Verbindung mit § 550 BGB). Fehlt sie, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist nach Ablauf eines Jahres kündbar. Nachträge zu Miete, Fläche oder Laufzeit müssen deshalb sauber dokumentiert sein. Bei älteren Verträgen prüfen wir, welche Form beim Abschluss galt.
Häufig vereinbart ist eine Wertsicherungsklausel, die die Miete an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts koppelt. Solche Klauseln müssen die Vorgaben des Preisklauselgesetzes einhalten. Wir überwachen den Index und teilen Anpassungen nach den Regeln des Vertrags mit.
Die Vermietung von Gewerberäumen ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Der Vermieter kann auf die Steuerbefreiung verzichten, wenn der Mieter Unternehmer ist und die Räume für Umsätze nutzt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (§ 9 UStG). Ob das sinnvoll ist, entscheiden Sie mit Ihrer Steuerberatung. Wir setzen die Entscheidung in Mietvertrag und Buchhaltung um.
Gemischt genutzte Häuser
Im Wohn- und Geschäftshaus gelten für die Wohnungen das Wohnraummietrecht und die Betriebskostenverordnung, für Laden oder Praxis der Gewerbemietvertrag. Kosten, die das Gewerbe deutlich stärker verursacht, zum Beispiel beim Müll oder Wasser, erfassen wir getrennt.
Die Wohnungen im Haus betreuen wir in der Mietverwaltung.
Nebenkosten
Bei Gewerberäumen bestimmt der Mietvertrag, welche Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden. Die Betriebskostenverordnung ist nicht zwingend, viele Verträge verweisen aber auf sie und ergänzen weitere Positionen, etwa Verwaltungskosten oder die Wartung technischer Anlagen. Was nicht vereinbart ist, darf nicht umgelegt werden.
Die Zwölfmonatsfrist aus § 556 Abs. 3 BGB gilt für Wohnraum. Für Gewerbe gilt der Vertrag, oft mit eigener Frist. Wir rechnen auch Gewerbeflächen jährlich ab, damit Nachzahlungen nicht über Jahre auflaufen. Mehr zu den Grundlagen im Ratgeber zur Betriebskostenabrechnung.
Preis
Gewerbeobjekte unterscheiden sich stark in Größe, Zahl der Mieter und Vertragsgestaltung. Wir kalkulieren deshalb je Objekt und schicken ein schriftliches Angebot.
Wie sich Verwalterkosten allgemein zusammensetzen, steht im Ratgeber zu den Kosten einer Hausverwaltung.
Start
Wir sehen uns Objekt und Flächen an und sprechen über Mieter, laufende Verträge und offene Themen.
Wir lesen alle Mietverträge mit Nachträgen und halten Laufzeiten, Optionen, Indexklauseln, Nebenkostenregelungen und Umsatzsteuer fest.
Auf dieser Grundlage erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang und Vergütung.
Mieter, Dienstleister und Versorger werden informiert. Ab dem Stichtag laufen Mieten und Anliegen über agslutz.
FAQ
Das kalkulieren wir je Objekt. Größe, Zahl der Mieter und Vertragsgestaltung bestimmen den Aufwand. Sie erhalten ein schriftliches Angebot.
Für eine Laufzeit von mehr als einem Jahr seit dem 1. Januar 2025 die Textform (§ 578 Abs. 1, § 550 BGB). Ohne sie gilt der Vertrag als unbefristet und ist nach einem Jahr kündbar.
Nicht zwingend. Es gilt der Mietvertrag. Viele Verträge verweisen auf die Betriebskostenverordnung und ergänzen weitere Kosten.
Nur, wenn Sie auf die Steuerbefreiung verzichtet haben. Das ist möglich, wenn der Mieter Unternehmer ist und die Räume für Umsätze nutzt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (§ 9 UStG). Die Entscheidung treffen Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Ja. Wohnungen und Gewerbeeinheiten rechnen wir nach ihren jeweiligen Regeln ab, Kosten mit deutlich unterschiedlicher Verursachung erfassen wir getrennt.
Ja. Wir vermarkten die Fläche, prüfen die Interessenten und bereiten den Mietvertrag vor. Die Vermittlungsprovision bei Gewerbe ist frei vereinbar und steht im Angebot.
Weitere Leistungen
Alle Verwaltungsarten im Überblick finden Sie unter Hausverwaltung. Für Tübingen gibt es eine eigene Seite: Hausverwaltung Tübingen.
Verwaltung des Gemeinschaftseigentums für Eigentümergemeinschaften, ab 18 € netto pro Einheit und Monat.
Für Mehrfamilienhäuser im Eigentum einer Person, Familie oder Firma.
Für einzelne vermietete Eigentumswohnungen, auch in fremd verwalteten Anlagen.
Abberufung, Bestellung und Übergabe: wie eine WEG zu agslutz wechselt.
Reutlingen, Tübingen und Umland betreuen wir aus unserem Büro in der Auchtertstraße 8.
Ratgeber
Ihr Ansprechpartner für die Gewerbeverwaltung
WEG- und Gewerbeverwaltung, Geschäftsleitung
Claudio Cavallari gehört zur Geschäftsleitung von agslutz. Schicken Sie ihm Adresse, Flächenaufstellung und eine Liste der Mietverträge, dann melden wir uns mit einem Angebot.
Wir sehen uns Objekt und Verträge an und kalkulieren den Preis für Ihr Haus.
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