Neuer Lebensabschnitt
Wer im Alter verkauft, braucht vor allem Zeit. Der Auszug kann Monate nach dem Notartermin liegen, wenn das im Kaufvertrag vereinbart ist.
agslutz plant den Verkauf rückwärts vom Umzugstermin. Wir sprechen mit Ihnen und, wenn Sie das möchten, mit Ihren Kindern, klären Vollmachten und Unterlagen und nennen Ihnen Firmen für die Entrümpelung.
Gestaltung
Diese Punkte lassen sich im Kaufvertrag regeln. Jeder davon wirkt sich auf Käuferkreis und Preis aus.
Kaufvertrag jetzt, Auszug in drei, sechs oder neun Monaten. Den Kaufpreis können Sie so vereinbaren, dass er erst zur Übergabe fällig wird.
Sie verkaufen und behalten das Recht, im Haus oder in einem Teil davon zu wohnen (§ 1093 BGB). Es wird im Grundbuch eingetragen. Der Käufer kann das Haus so lange nicht selbst nutzen, der Preis sinkt entsprechend.
Weiter reichend als das Wohnungsrecht: Sie dürfen das Haus nutzen oder vermieten und die Erträge behalten (§ 1030 BGB). Käufer gibt es dafür nur wenige, der Abschlag ist größer.
Wie stark ein Wohnungsrecht oder Nießbrauch den Wert mindert, hängt vom Alter der berechtigten Person und der ersparten Miete ab. Wir rechnen Ihnen beide Varianten vor: mit und ohne Recht.
Neues Zuhause
Häufig geht es um eine Wohnung ohne Treppen, näher an Ärzten und Einkauf, oder um eine Anlage mit Betreutem Wohnen. Steht die neue Wohnung schon fest, richtet sich der Übergabetermin danach. Ist sie noch offen, verkaufen wir mit großzügiger Frist.
Wenn Sie eine Mietwohnung suchen, zeigen wir Ihnen die Angebote, die bei uns frei werden. Über 2.890 Neuvermietungen hat agslutz bisher begleitet. Eine Garantie für eine bestimmte Wohnung können wir nicht geben.
Kaufen Sie eine kleinere Eigentumswohnung, lässt sich der Erlös aus dem Haus direkt dafür einsetzen. Beide Notartermine stimmen wir aufeinander ab.
Familie und Vollmacht
Viele Eltern möchten ihre Kinder beim Verkauf dabeihaben. Wir laden sie auf Wunsch zu jedem Gespräch ein und senden Unterlagen und Angebote an alle, die Sie benennen. Die Entscheidung treffen Sie.
Soll ein Kind für Sie handeln, braucht es eine Vollmacht. Für Grundbuch und Notar muss sie mindestens öffentlich beglaubigt sein (§ 29 GBO). Eine einfache schriftliche Vorsorgevollmacht reicht dafür nicht. Am sichersten ist eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht, die ausdrücklich Immobiliengeschäfte umfasst.
Fehlt eine Vollmacht und können Sie selbst nicht mehr unterschreiben, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer. Dieser braucht für den Verkauf die Genehmigung des Gerichts. Das kostet Monate. Eine Vollmacht rechtzeitig zu erteilen, erspart Ihren Kindern diesen Weg.
Entrümpelung
Leer muss das Haus erst zur Übergabe sein. Für Fotos und Besichtigungen reicht es, wenn es aufgeräumt ist.
Zeitplan
Ein Beispiel, wie wir einen Verkauf mit späterem Auszug planen. Die Zeiten passen wir an Ihre Lage an.
Wir lernen Haus und Ziele kennen. Sie erhalten einen Wert und eine Empfehlung für den Angebotspreis.
Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse. Gleichzeitig klären wir, wer unterschreibt.
Zuerst an vorgemerkte Suchkunden, dann öffentlich, wenn Sie das möchten. Besichtigungen zu Zeiten, die Ihnen passen.
Mit dem gewünschten Übergabetermin und der Regelung, ab wann der Kaufpreis fällig wird.
Auszug, Entrümpelung, Zählerstände, Schlüsselübergabe mit Protokoll.
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Erbnachweis, Grundbuch, Erbengemeinschaft und Steuer: was nach dem Erbfall zu klären ist.
Verkauf ohne Inserat an vorgemerkte und geprüfte Suchkunden.
Was Verkäufer und Käufer zahlen: Provision, Grundschuld, Steuern, Notar.
FAQ
Ihre Frage ist nicht dabei? Luis Emilio Braun erreichen Sie unter 07121 / 2698-15.
Ja. Der Übergabetermin wird im Kaufvertrag frei vereinbart. Die Fälligkeit des Kaufpreises lässt sich an die Übergabe koppeln.
Mit dem Wohnungsrecht dürfen Sie selbst im Haus wohnen (§ 1093 BGB). Mit dem Nießbrauch dürfen Sie es nutzen oder vermieten und die Miete behalten (§ 1030 BGB). Beide mindern den Kaufpreis, der Nießbrauch stärker.
Ja, mit einer Vollmacht, die für Notar und Grundbuch mindestens öffentlich beglaubigt ist (§ 29 GBO). Eine nur privatschriftliche Vorsorgevollmacht genügt nicht.
Können Sie nicht mehr selbst unterschreiben, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Dieser braucht für den Verkauf die Genehmigung des Gerichts, was mehrere Monate dauern kann.
In der Regel nicht. Sie fällt nur an, wenn Sie das Haus vor weniger als zehn Jahren gekauft und nicht selbst bewohnt haben (§ 23 EStG).
Nein. Käufer älterer Häuser planen eigene Umbauten. Wichtiger ist, dass der Zustand ehrlich beschrieben ist.
Sie oder Ihre Familie. Wir nennen Ihnen auf Wunsch Firmen aus der Region und stimmen den Termin mit der Übergabe ab.
Ratgeber
Ihr Ansprechpartner im Verkauf
Verkauf und Wertermittlung
Luis Emilio Braun leitet den Verkauf bei agslutz. Das erste Gespräch führt er gern bei Ihnen zu Hause und mit Ihrer Familie.
Eine Bewertung ist der erste Schritt. Sie verpflichtet Sie zu nichts, und Sie bestimmen das Tempo.
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