Hausverwaltung in Stuttgart
Für Stuttgarter Eigentümer übernimmt agslutz die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften, Mietshäusern, einzelnen Eigentumswohnungen im Rahmen der SEV und Gewerbeobjekten. Die Betreuung läuft über unser Büro in Reutlingen.
Stuttgart hat einen qualifizierten Mietspiegel für 2025 und 2026, die Mietpreisbremse und ein Zweckentfremdungsverbot, das bis Ende 2030 verlängert wurde. Diese Regeln halten wir bei jeder Neuvermietung und jeder Nutzungsänderung im Blick.
Leistungen
Für jede Leistung gibt es eine eigene Seite mit Ablauf und Preis. Ihr Ansprechpartner bleibt derselbe.
Versammlung, Beschluss-Sammlung, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung für Eigentümergemeinschaften.
Mieteingang, Mahnwesen, Betriebskostenabrechnung und Handwerker für Mietshäuser in Privatbesitz.
Für Kapitalanleger mit einer oder mehreren vermieteten Wohnungen in einer Stuttgarter WEG.
Läden, Büros und Praxen, auch in gemischt genutzten Häusern mit Wohnungen darüber.
Abberufung, Bestellung und Übernahme der Unterlagen vom Vorverwalter.
Abrechnungen, Protokolle und Schadensmeldungen online, für Eigentümer und Mieter.
Kosten
Für Stuttgart gelten dieselben Preise wie für Reutlingen oder Tübingen. Bei Eigentümergemeinschaften richtet sich der Betrag pro Einheit nach der Größe der Anlage, deshalb erhalten Sie nach der Besichtigung ein schriftliches Angebot.
Wir betreuen Stuttgart von Reutlingen aus, dort ist unser einziges Büro. Sie erreichen Ihr Team telefonisch, per E-Mail und über das Kundenportal, Termine im Objekt stimmen wir mit Ihnen ab.
Was eine Verwaltung im Einzelnen kostet und welche Sonderleistungen üblich sind, steht im Ratgeber Kosten einer Hausverwaltung.
Preise
Neuvermietung mit SEV- oder Mietverwaltungsvertrag: 1,8 Nettokaltmieten zzgl. MwSt.
Mietspiegel und Mietpreisbremse
Die Stadt Stuttgart veröffentlicht alle zwei Jahre einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB. Der aktuelle Mietspiegel 2025/2026 gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 und bildet die ortsübliche Vergleichsmiete zum Erhebungsmonat April 2024 ab.
Stuttgart gehört zu den Gemeinden der Mietpreisbegrenzungsverordnung vom 16. Dezember 2025. Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 Prozent über der Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Ausgenommen sind etwa Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt wurden (§ 556f BGB). Die Verordnung läuft am 31. Dezember 2026 aus, eine Neufassung ist seit September 2026 in der Anhörung.
Vor jeder Neuvermietung ermitteln wir aus dem Mietspiegel die Vergleichsmiete der konkreten Wohnung. Die Höchstmiete steht dann vor dem ersten Inserat fest.
Stand Oktober 2026
Zweckentfremdung
Seit 2016 hat Stuttgart eine Satzung gegen Zweckentfremdung von Wohnraum. Die Stadt hat sie bis zum 31. Dezember 2030 verlängert. Für Eigentümer und Verwalter heißt das konkret:
Wird Wohnraum mehr als zehn Wochen im Kalenderjahr an Feriengäste vermietet, gilt das als Zweckentfremdung. Wer auf Portalen anbietet, muss die Wohnung zusätzlich bei der Stadt registrieren.
Eine Wohnung, die länger als sechs Monate leer steht, gilt als zweckentfremdet, solange keine Ausnahme vorliegt. Bei Sanierung oder Verkauf dokumentieren wir die Gründe.
Wird mehr als die Hälfte der Fläche gewerblich oder beruflich genutzt, ist eine Genehmigung nötig. Das betrifft auch Gewerbeeinheiten, die in Wohnungen eingerichtet werden sollen.
Stadtbezirke
Stuttgart besteht aus 23 Stadtbezirken, darunter Mitte, Nord, Ost, Süd, West, Bad Cannstatt, Feuerbach, Vaihingen, Degerloch und Zuffenhausen. Der Mietspiegel gilt im ganzen Stadtgebiet.
Bodenrichtwerte und Marktdaten stellt der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten in Stuttgart bereit. Seine Geschäftsstelle ist beim Stadtmessungsamt angesiedelt, der Grundstücksmarktbericht 2026 ist veröffentlicht.
Sie überlegen, Ihre WEG in andere Hände zu geben? Der Ratgeber Verwalterwechsel in der WEG zeigt, welche Fristen gelten und welche Unterlagen der alte Verwalter herausgeben muss.
Qualifikation
Für jeden Leistungsbereich haben wir die passende Qualifikation im Team: zertifizierte Verwalter, IHK-zertifizierte Immobilienbewerter und IHK-zertifizierte Immobilienmakler.
Wohnungseigentümer haben seit dem 1. Dezember 2023 Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter (§ 19 Abs. 2 Nr. 6, § 26a WEG). Unsere Verwalter haben die Prüfung vor der IHK abgelegt. Die ags Immobilien GmbH gehört dem VDIV Baden-Württemberg an, dem Landesverband der Immobilienverwalter.
Marktwertanalysen schreiben bei uns Kolleginnen und Kollegen mit IHK-Zertifikat in der Immobilienbewertung. Grundlage sind die Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021).
Unsere Makler arbeiten mit Erlaubnis nach § 34c GewO und haben ein IHK-Zertifikat. Die gesetzlich vorgeschriebenen 20 Stunden Weiterbildung in drei Jahren erfüllen wir regelmäßig. Beim Deutschen Makler Award 2026 kam die ags Immobilien GmbH auf 8,9 von 10 Punkten, bei einem Branchenschnitt von 6,4.
FAQ
Weitere Fragen beantwortet Claudio Cavallari unter 07121 / 2698-19.
Vom Büro in Reutlingen. Alle Stuttgarter Objekte betreut das Team in der Auchtertstraße 8, erreichbar per Telefon, E-Mail und über das Kundenportal.
Der qualifizierte Mietspiegel 2025/2026. Er gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026.
Ja. Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die aktuelle Landesverordnung gilt bis 31. Dezember 2026.
Nur mit Genehmigung, wenn sie mehr als zehn Wochen im Jahr an Feriengäste geht. So regelt es die Stuttgarter Zweckentfremdungssatzung. Ob die Gemeinschaftsordnung die Nutzung erlaubt, prüfen wir separat.
47,60 € inkl. MwSt. (40 € netto) pro Einheit und Monat plus 53,55 € inkl. MwSt. (45 € netto) Grundvergütung pro Objekt und Monat.
Ja. Wohnungen betreuen wir über die Miet- oder WEG-Verwaltung, für Läden und Büros erstellen wir ein Angebot im Rahmen der Gewerbeverwaltung.
Ihr Ansprechpartner für Stuttgart
WEG- und Gewerbeverwaltung, Geschäftsleitung
Claudio Cavallari leitet bei agslutz die WEG- und Gewerbeverwaltung und gehört zur Geschäftsleitung. Er klärt mit Ihnen, welche Verwaltungsform passt, und vereinbart eine Besichtigung in Stuttgart. Ansprechpartnerin für Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung ist Niki Gebhardt, Telefon 07121 / 2698-21, E-Mail gebhardt@ags-gruppe.de.
Teilen Sie uns Stadtbezirk, Zahl der Einheiten und die gewünschte Verwaltung mit.
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