Hausverwaltung
Die Sondereigentumsverwaltung (SEV) von agslutz betreut Ihre einzelne vermietete Wohnung. Sie kostet 40 € netto (47,60 € inkl. MwSt.) pro Einheit und Monat.
Wir sind Ansprechpartner für Ihren Mieter, überwachen den Mieteingang, legen die Hausgeldabrechnung auf den Mieter um und vermieten neu, wenn die Wohnung frei wird. Das gilt auch für Wohnungen in Anlagen, deren WEG eine andere Hausverwaltung betreut. Wir arbeiten in Reutlingen, Tübingen, Stuttgart, Konstanz und Umgebung.
Abgrenzung
Die WEG-Verwaltung arbeitet für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Sie kümmert sich um Dach, Fassade, Treppenhaus und Heizungsanlage, also um das Gemeinschaftseigentum. Ihr Mietverhältnis gehört nicht dazu, Ihr Mieter ist für den WEG-Verwalter ein Dritter.
Ohne SEV landen Mieteingang, Betriebskostenabrechnung und der tropfende Wasserhahn in der Wohnung bei Ihnen. Mit SEV übernehmen wir das und stimmen uns mit der WEG-Verwaltung ab, wenn ein Schaden das Gemeinschaftseigentum betrifft.
Verwaltet agslutz auch Ihre WEG, kennen wir Anlage, Beschlüsse und Abrechnung bereits. Verwaltet eine andere Firma die WEG, ist das kein Hindernis: Wir brauchen dann von Ihnen die Hausgeldabrechnung und die Protokolle.
Wer macht was
Umlage
Die Jahresabrechnung der WEG ist keine Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter. Sie enthält Kosten, die Sie als Eigentümer tragen, und Kosten, die Sie auf den Mieter umlegen dürfen. Wir trennen beides und erstellen daraus die Abrechnung für Ihren Mieter.
Umlagefähig sind die Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung, soweit der Mietvertrag sie vorsieht: etwa Grundsteuer, Wasser und Abwasser, Heizung und Warmwasser, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Hausmeister, Allgemeinstrom und die Gebäudeversicherung. Nicht umlagefähig sind die Verwaltervergütung, die Zuführung zur Erhaltungsrücklage, Reparaturen und Instandhaltung sowie Bank- und Kontoführungsgebühren.
Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Kommt die Jahresabrechnung der WEG spät, rechnen wir mit den vorhandenen Belegen ab, damit die Frist hält. Mehr dazu im Ratgeber zur Betriebskostenabrechnung.
Beispiel
Welche Positionen tatsächlich umgelegt werden, hängt vom Mietvertrag ab. Wir prüfen ihn vor der ersten Abrechnung.
Leistungen
Ihr Mieter erreicht uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kundenportal. Schäden in der Wohnung lassen wir beheben, Schäden am Gemeinschaftseigentum melden wir der WEG-Verwaltung.
Wir überwachen die Mietzahlungen, mahnen Rückstände und halten Sie über das Mietkonto auf dem Laufenden.
Aus der Hausgeldabrechnung wird die Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter, fristgerecht und mit Belegen.
Wir prüfen die Miete gegen Mietspiegel und Vergleichsmieten und bereiten Erhöhungen nach § 558 BGB vor.
Wird die Wohnung frei, suchen wir den neuen Mieter, setzen den Mietvertrag auf und übergeben mit Protokoll und Zählerständen.
Auf Wunsch lesen wir Einladungen und Protokolle mit und sagen Ihnen, welche Beschlüsse Ihre Vermietung betreffen.
Kosten
Die SEV kostet 40 € netto pro Wohnung und Monat, inklusive 19 % MwSt. sind das 47,60 €. Ein Stellplatz oder eine Garage, die zusammen mit der Wohnung vermietet ist, besprechen wir im Angebot.
Wird die Wohnung frei, kostet die Neuvermietung mit SEV-Vertrag 1,8 Nettokaltmieten zuzüglich MwSt. (2,142 Nettokaltmieten inklusive) statt 2 Nettokaltmieten. Nach dem Bestellerprinzip zahlt der Vermieter die Provision (§ 2 Abs. 1a WoVermittG). Mehr dazu im Ratgeber zum Bestellerprinzip und auf der Seite Immobilie vermieten.
Preis
Start
Sie schicken uns Adresse, Mietvertrag und die letzte Hausgeldabrechnung. Wir melden uns mit einem schriftlichen Angebot.
Nach Unterzeichnung erhalten wir eine Vollmacht gegenüber Mieter und WEG-Verwaltung.
Ihr Mieter bekommt ein Schreiben mit Ansprechpartner, Bankverbindung und Portalzugang.
Ab dem Stichtag laufen Miete, Anliegen und die nächste Abrechnung über uns.
FAQ
Bei agslutz 40 € netto pro Einheit und Monat, inklusive MwSt. 47,60 €. Die Neuvermietung kostet mit SEV-Vertrag 1,8 statt 2 Nettokaltmieten zuzüglich MwSt.
Ja, wenn Sie Ihre Wohnung vermieten und sich nicht selbst um den Mieter kümmern möchten. Die WEG-Verwaltung ist nur für das Gemeinschaftseigentum zuständig, Ihr Mietverhältnis gehört nicht zu ihren Aufgaben.
Ja. Wir brauchen dann von Ihnen Hausgeldabrechnung, Wirtschaftsplan und Protokolle oder eine Vollmacht, um sie bei der WEG-Verwaltung anzufordern.
Nur die Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung, die im Mietvertrag vereinbart sind. Verwaltervergütung, Erhaltungsrücklage und Reparaturen tragen Sie als Eigentümer.
Die Frist gegenüber dem Mieter läuft trotzdem: zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Wir rechnen dann mit den vorhandenen Belegen ab.
Ja. Wir beginnen mit der Neuvermietung und übernehmen danach die laufende Betreuung.
Nein, Sie können sich vertreten lassen. Ihr Stimmrecht in der WEG bleibt bei Ihnen, eine Vollmacht für einzelne Versammlungen ist möglich, sofern die Gemeinschaftsordnung das nicht einschränkt.
Weitere Leistungen
Alle Verwaltungsarten im Überblick finden Sie unter Hausverwaltung. Für Tübingen gibt es eine eigene Seite: Hausverwaltung Tübingen.
Verwaltung des Gemeinschaftseigentums für Eigentümergemeinschaften, ab 18 € netto pro Einheit und Monat.
Für Mehrfamilienhäuser im Eigentum einer Person, Familie oder Firma.
Abberufung, Bestellung und Übergabe: wie eine WEG zu agslutz wechselt.
Reutlingen, Tübingen und Umland betreuen wir aus unserem Büro in der Auchtertstraße 8.
Ratgeber
Ihre Ansprechpartnerin für die SEV
Vermietung, Miet- und Sondereigentumsverwaltung
Niki Gebhardt betreut bei agslutz die Sondereigentumsverwaltung und die Neuvermietung. Schicken Sie ihr Adresse, Mietvertrag und die letzte Hausgeldabrechnung, dann erhalten Sie ein Angebot für Ihre Wohnung.
Sie erhalten ein schriftliches Angebot. Den Start legen wir auf einen Monatsersten, Ihr Mieter wird von uns informiert.
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