Hausverwaltung in Konstanz
Eigentümergemeinschaften, Mietshäuser, einzelne vermietete Eigentumswohnungen (SEV) und Gewerbeeinheiten in Konstanz verwaltet agslutz vom Büro in Reutlingen aus. Ein Büro am Bodensee haben wir nicht.
Eigentümer und Mieter erreichen ihr Team per Telefon, E-Mail und über das Kundenportal. Dort liegen Abrechnungen, Protokolle und Belege, Schäden lassen sich mit Foto melden. Termine vor Ort stimmen wir mit Ihnen ab.
Betreuung aus Reutlingen
Unser Büro ist in Reutlingen, Ihre Anlage am Bodensee. Deshalb arbeiten wir mit festen Zuständigkeiten: Jedes Objekt betreuen zwei Personen, die Ihre Anlage kennen und sich gegenseitig vertreten.
Anliegen gehen telefonisch unter 07121 / 2698-0 oder über das Kundenportal ein. Reparaturen vergibt Ihr Team an Fachbetriebe und begleitet sie bis zur Abnahme. Rechnungen prüfen und geben wir digital frei, jede Freigabe ist dokumentiert.
Eigentümerversammlungen und Begehungen planen wir mit dem Beirat im Voraus. So wissen alle Beteiligten früh, wann das Team in Konstanz ist.
Stadtteile
Die Stadt Konstanz führt in ihrer Statistik 15 Stadtteile. Für alle gilt derselbe Mietspiegel, der auch Allensbach und Reichenau umfasst.
Altstadt und Paradies liegen südlich des Seerheins. Für beide gilt der gemeinsame Mietspiegel von Konstanz, Allensbach und Reichenau.
Petershausen-West, Petershausen-Ost, Königsbau, Allmannsdorf, Staad, Fürstenberg, Wollmatingen, Egg und das Industriegebiet.
Litzelstetten, Dingelsdorf, Dettingen und Wallhausen. Dazu kommen im Umland Allensbach und die Insel Reichenau, die den Mietspiegel mit Konstanz teilen.
Mietspiegel und Mietpreisbremse
Konstanz, Allensbach und Reichenau haben einen gemeinsamen qualifizierten Mietspiegel. Die Interessenvertreter von Mietern und Vermietern haben ihn am 18. November 2025 nach § 558d BGB anerkannt, er gilt ab dem 1. Dezember 2025. Die Daten stammen aus einer Erhebung im Juli und August 2025.
Die Mietpreisbremse gilt in Konstanz derzeit nicht. Die Stadt steht nicht in der Landesverordnung vom 16. Dezember 2025, die bis 31. Dezember 2026 läuft. Im Gutachten für die geplante Neufassung ab 2027 wird Konstanz dagegen als angespannter Wohnungsmarkt eingestuft, vor allem weil Hochschulstandorte neu bewertet werden. Der Ministerrat hat die Entwürfe am 22. September 2026 zur Anhörung freigegeben.
Für Vermieter heißt das: Wer 2026 neu vermietet, ist an die 10-Prozent-Grenze des § 556d BGB nicht gebunden. Ab 2027 kann sich das ändern. Bei Mieterhöhungen gilt unabhängig davon die ortsübliche Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel.
Stand Oktober 2026
Bodenrichtwerte für Konstanz finden Sie im Landesportal BORIS-BW.
Besonderheiten am See
In Konstanz gilt seit dem 14. März 2015 wieder ein Zweckentfremdungsverbot. Für WEG und Vermieter am See sind vor allem diese Punkte relevant.
Wird eine Wohnung als Ferienwohnung genutzt und damit dem Wohnungsmarkt entzogen, braucht das eine Genehmigung der Stadt. Wer seine Zweitwohnung selbst nutzt, ist davon nicht betroffen.
Steht Wohnraum länger als sechs Monate leer, gilt das als Zweckentfremdung. Bei Sanierungen halten wir Zeitplan und Gründe schriftlich fest.
Überwiegend gewerblich genutzter Wohnraum ist genehmigungspflichtig. Bei gemischt genutzten Häusern trennen wir Wohnungs- und Gewerbeabrechnung sauber.
Eine ungenehmigte Zweckentfremdung kann nach dem Merkblatt der Stadt mit bis zu 50.000 € pro Wohnung geahndet werden. Vor jeder Nutzungsänderung prüfen wir deshalb Satzung und Gemeinschaftsordnung.
Kosten
Für Konstanz gelten dieselben Preise wie für alle anderen Orte. Einen Entfernungszuschlag gibt es nicht. Bei Eigentümergemeinschaften hängt der Satz pro Einheit von der Größe der Anlage ab.
Sie besitzen eine vermietete Wohnung in Konstanz und wohnen selbst woanders? Die Sondereigentumsverwaltung übernimmt Mieterkontakt, Abrechnung und Reparaturen. Für ganze Häuser gibt es die Mietverwaltung, für Läden und Büros die Gewerbeverwaltung.
Was in der Grundvergütung steckt, erklärt der Ratgeber Kosten einer Hausverwaltung.
Preise
Vertragsbasis sind die Nettobeträge. Kein Aufschlag für die Entfernung.
FAQ
Nein. Wir betreuen Konstanz vom Büro in Reutlingen. Sie erreichen uns telefonisch unter 07121 / 2698-0, per E-Mail und über das Kundenportal.
Derzeit nicht. Konstanz steht nicht in der Landesverordnung, die bis 31. Dezember 2026 gilt. Der Entwurf für die Zeit ab 2027 sieht Konstanz als angespannten Wohnungsmarkt vor.
Der gemeinsame qualifizierte Mietspiegel von Konstanz, Allensbach und Reichenau, gültig ab dem 1. Dezember 2025.
Nur mit Genehmigung der Stadt, wenn die Wohnung dadurch dem Wohnungsmarkt entzogen wird. Selbst genutzte Zweitwohnungen sind ausgenommen. Zusätzlich muss die Gemeinschaftsordnung Ihrer WEG die Nutzung zulassen.
Per Telefon unter 07121 / 2698-0 oder über das Kundenportal, am besten mit Foto. Ihr Team beauftragt dann einen Fachbetrieb und informiert Sie über den Stand.
Mit Beschluss in der Eigentümerversammlung. Den Ablauf von der Abberufung bis zur Übergabe beschreiben wir unter Verwalterwechsel.
Ihr Ansprechpartner für Konstanz
WEG- und Gewerbeverwaltung, Geschäftsleitung
Die WEG- und Gewerbeverwaltung liegt bei Claudio Cavallari aus der Geschäftsleitung von agslutz. Er bespricht mit Ihnen, wie die Betreuung Ihres Objekts in Konstanz konkret aussieht. Geht es um Mietverwaltung oder Sondereigentumsverwaltung, wenden Sie sich an Niki Gebhardt, Telefon 07121 / 2698-21, E-Mail gebhardt@ags-gruppe.de.
Schicken Sie uns Adresse, Zahl der Einheiten und Ihre Fragen. Wir melden uns mit einem Angebot und einem Termin.
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