Vermietung Konstanz
agslutz vermietet Wohnungen und Häuser in Konstanz für Eigentümer. Der Preis liegt bei 2 Nettokaltmieten zzgl. MwSt., mit SEV- oder Mietverwaltungsvertrag bei uns bei 1,8 Nettokaltmieten zzgl. MwSt.
Grundlage für den Mietpreis ist der Gemeinsame Mietspiegel Konstanz, Allensbach und Reichenau 2025. Wir vermieten aus unserem Büro in Reutlingen und kommen für Besichtigung und Übergabe nach Konstanz.
Mietspiegel
Für Konstanz, Allensbach und Reichenau gibt es einen gemeinsamen Mietspiegel. Die Ausgabe 2025 ist als qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB anerkannt und gilt seit 1. Dezember 2025. Erstellt hat ihn das EMA-Institut für empirische Marktanalysen im Auftrag der drei Kommunen. Am Arbeitskreis waren unter anderem der Mieterbund Bodensee, Haus und Grund Konstanz und das Amtsgericht Konstanz beteiligt.
Die Tabellen gliedern sich nach Wohnfläche und Baujahr. Die Wohnlage ermittelt der Mietspiegelrechner automatisch aus der Adresse. Wir nutzen den Rechner für Ihre Wohnung und setzen Zu- und Abschläge für Ausstattung an.
Im Ratgeber Bestellerprinzip lesen Sie, wer bei der Vermietung welche Kosten trägt.
Mietspiegel 2025
Mietpreisbremse
2026 nicht. Die Landesverordnung für 2026 umfasst 130 Städte und Gemeinden, Konstanz gehört nicht dazu. Bei einer Neuvermietung 2026 ist die Miethöhe deshalb nicht an die Grenze von zehn Prozent über der Vergleichsmiete gebunden. Die allgemeine Grenze gegen Mietpreisüberhöhung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz gilt weiter.
Das kann sich ändern. Im September 2026 hat die Landesregierung Entwürfe vorgelegt, nach denen die Mietpreisbremse künftig auch in Konstanz gelten soll. Das Land nennt Konstanz dabei ausdrücklich als Hochschulstandort. Beschlossen ist der Entwurf noch nicht.
Für Sie als Vermieter heißt das: Ein Mietvertrag, der 2026 geschlossen wird, unterliegt nicht der Mietpreisbremse. Bei einer späteren Neuvermietung könnte sie gelten. Wir prüfen den Stand der Verordnung bei jedem Auftrag.
Ablauf
Vergleichsmiete über den Mietspiegelrechner, Zu- und Abschläge für Ausstattung, Abgleich mit dem aktuellen Stand der Landesverordnung.
Fotos, Grundriss, Energieausweis, Kaltmiete, Vorauszahlungen und Kaution in einem Dokument.
Wir legen mehrere Interessenten auf einen Termin in Konstanz, damit Ihre Wohnung nicht wochenlang für Einzeltermine offen stehen muss.
Selbstauskunft, Einkommensnachweise und Bonitätsauskunft. Sie erhalten die Unterlagen der passenden Bewerber zur Auswahl.
Mietvertrag und Kaution von höchstens drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB), auf Wunsch des Mieters in drei Raten.
Protokoll mit Zählerständen, Schlüsseln und Fotos, unterschrieben von Mieter und Vermieter.
Für Eigentümer von außerhalb
Grundriss, Energieausweis und Hausordnung schicken Sie uns per E-Mail. Was fehlt, fordern wir mit Ihrer Vollmacht an.
Für die Besichtigungen brauchen wir einen Schlüssel. Wie er zu uns kommt, stimmen wir mit Ihnen ab. Bei der Übergabe erhält der Mieter alle Schlüssel gegen Unterschrift.
Mit einer Sondereigentumsverwaltung bleiben wir Ansprechpartner Ihres Mieters. Die Vermietung kostet dann 1,8 statt 2 Nettokaltmieten zzgl. MwSt.
Kosten
Wir berechnen 2 Nettokaltmieten zzgl. 19 % MwSt., brutto 2,38 Nettokaltmieten. Mit einem SEV- oder Mietverwaltungsvertrag bei agslutz sind es 1,8 Nettokaltmieten zzgl. MwSt., brutto 2,142. Die Rechnung stellen wir erst nach Unterschrift des Mietvertrags.
Der Mieter zahlt keine Provision, weil Sie uns beauftragen (Bestellerprinzip, § 2 Abs. 1a WoVermittG). Alle Leistungen der Vermietung finden Sie unter Immobilie vermieten.
Rechenbeispiel
Die 900 € sind ein Beispielwert und sagen nichts über das Konstanzer Mietniveau.
FAQ
Nein. Konstanz gehört nicht zur Gebietskulisse der Landesverordnung für 2026. Ein Entwurf vom September 2026 sieht vor, Konstanz künftig aufzunehmen.
Der gemeinsame Mietspiegel 2025 für Konstanz, Allensbach und Reichenau, qualifiziert und gültig seit 1. Dezember 2025.
Ohne Verwaltungsvertrag 2 Nettokaltmieten zzgl. MwSt. Haben Sie bei agslutz eine SEV oder Mietverwaltung, sind es 1,8 Nettokaltmieten zzgl. MwSt.
Nein. Wir führen die Besichtigungen in Konstanz durch und schicken Ihnen danach die Unterlagen der Bewerber.
Nein. agslutz hat ein Büro, in Reutlingen. Für Termine kommen wir nach Konstanz.
Höchstens drei Nettokaltmieten nach § 551 BGB. Der Mieter darf sie in drei Monatsraten zahlen.
Ja, auf Anfrage. Dort gilt derselbe gemeinsame Mietspiegel wie in Konstanz.
Ihre Ansprechperson für Konstanz
Vermietung
Niki Gebhardt organisiert bei agslutz die Neuvermietung. Für Konstanz legen wir Besichtigungen auf wenige gemeinsame Termine. Über jeden Schritt informieren wir Sie per E-Mail.
Schicken Sie Adresse, Wohnfläche und Freiwerdetermin. Wir melden uns mit einem Vorschlag zur Miete.
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