Hausverwaltung Kosten: Was kostet eine WEG-Verwaltung wirklich?
Die Kosten einer Hausverwaltung variieren stark – je nach Objektgröße, Lage und Leistungsumfang. Zwischen 20 und 35 Euro pro Wohneinheit und Monat ist der übliche Rahmen für eine WEG-Verwaltung in Deutschland. Doch der reine Preis trügt: Was im Vertrag steht und was extra kostet, entscheidet über den tatsächlichen Wert.
Von Luis Braun · AGS-Gruppe · Lesezeit: 8 Minuten ·
Hausverwaltung Kosten: Der Überblick
Der WEG-Verwalterpreis wird als monatliche Vergütung pro Wohneinheit angegeben. Die Höhe hängt maßgeblich von der Anzahl der Einheiten ab: Je größer das Objekt, desto günstiger der Stückpreis – weil sich der Grundaufwand auf mehr Einheiten verteilt. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. 19 % MwSt.
20–22 €
pro Einheit / Monat (netto)
Große Objekte
Ab 31 Einheiten – günstiger Stückpreis durch hohe Skaleneffekte
26–32 €
pro Einheit / Monat (netto)
Mittelgroße Objekte
9–30 Einheiten – marktübliche Spanne für den Großteil aller WEGs
42–80 €
pro Einheit / Monat (netto)
Kleine Objekte
Bis 8 Einheiten – höherer Stückpreis, da Grundaufwand fix bleibt
Was beeinflusst den Hausverwaltung Preis?
Diese Faktoren haben den größten Einfluss auf die Verwaltergebühr Ihres Objekts:
-
Anzahl der Einheiten Je mehr Einheiten, desto günstiger der Preis pro Einheit. Unter 10 Einheiten steigt der Stückpreis deutlich, da der Fixaufwand auf weniger Einheiten verteilt wird.
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Lage und Region In Ballungsräumen wie Stuttgart, München oder Frankfurt liegen die Preise spürbar über dem Landesdurchschnitt. Ländliche Gebiete sind günstiger.
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Leistungsumfang Ein Vollservicepaket mit technischer Betreuung, Instandhaltungskoordination und digitalem Portal kostet mehr als ein reines Basispaket.
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Zustand und Alter des Objekts Ältere Objekte mit hohem Instandhaltungsbedarf verursachen mehr Verwaltungsaufwand und werden entsprechend höher bepreist.
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Technische Ausstattung Aufzüge, Tiefgaragen, Photovoltaikanlagen oder Gemeinschaftsheizungen erhöhen den Betreuungsaufwand und damit den WEG Verwaltung Preis.
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Sondereigentum und Gewerbeeinheiten Gemischte Objekte mit Gewerbeeinheiten oder vielen Sondereigentümern mit eigenen Mietverhältnissen erfordern mehr Abstimmungsaufwand.
Was ist inklusive – was kostet extra?
Der häufigste Fehler beim Preisvergleich: Zwei Angebote mit gleichem Stückpreis liefern völlig unterschiedliche Leistungen. Prüfen Sie immer den Leistungskatalog im Detail.
| Leistung | Grundvergütung | Häufig extra |
|---|---|---|
| Jahresabrechnung erstellen | ✓ | |
| Wirtschaftsplan aufstellen | ✓ | |
| Ordentliche Eigentümerversammlung (1× jährlich) | ✓ | |
| Verwaltung der Gemeinschaftskonten | ✓ | |
| Laufende Kommunikation mit Eigentümern | ✓ | |
| Beauftragung von Handwerkern (Kleinreparaturen) | ✓ | |
| Außerordentliche Eigentümerversammlung (digital) | 4,80 €/WE je Versammlung | |
| Mahnwesen und Hausgeldklagen | 5 % (mind. 150 €, max. 500 €) | |
| Bau- und Sanierungsbetreuung | 3 % der Bausumme (ab 5.000 €) | |
| Sonderbeauftragung / Projektarbeit | 100 €/Stunde netto | |
| Stellplatz (separat im Grundbuch eingetragen) | 5,00 €/Monat | |
| Kundenportal (optional, digitale Eigentümerakte) | −10 % Rabatt auf Grundvergütung |
Wer zahlt die Hausverwaltungskosten?
Die WEG-Verwaltungskosten trägt die Eigentümergemeinschaft gemeinschaftlich. Sie werden im Wirtschaftsplan erfasst und über das monatliche Hausgeld auf alle Eigentümer umgelegt – in der Regel nach Miteigentumsanteilen gemäß Teilungserklärung.
Für vermietete Einheiten können Eigentümer die anteiligen Verwaltungskosten als Werbungskosten bei der Einkommensteuer geltend machen (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung). Für eigengenutzte Einheiten entfällt dieser Vorteil in der Regel.
Worauf Sie beim Preisvergleich achten müssen
- Netto oder Brutto? Klären Sie, ob der genannte Preis bereits die Mehrwertsteuer enthält. Viele Angebote werden netto ausgewiesen.
- Indexierung: Enthält der Vertrag eine jährliche Anpassungsklausel (z. B. an den Verbraucherpreisindex)?
- Mindestlaufzeit: Viele Verträge haben eine Laufzeit von 3–5 Jahren. Je länger die Bindung, desto wichtiger ist die Qualität der Referenzen.
- Kündigungsregelung: Wie schnell können Sie bei Schlechtleistung wechseln? Mehr dazu in unserem Ratgeber Verwalter kündigen.
- Zusatzkosten transparent? Fordern Sie eine vollständige Liste aller Zusatzleistungen mit Preisen an, bevor Sie unterschreiben.
Weiterführende Ratgeber
Hausverwaltung wechseln: Ablauf, Checkliste und Tipps Verwalter kündigen: Ablauf, Beschlussvorschlag und Fristen Eigentümerversammlung einberufen: Fristen & Muster Mieter kündigen: Fristen & Muster Mietkaution: Höhe, Anlage & Rückgabe Nebenkostenabrechnung: Fristen & Tipps
Über den Autor
Luis Braun AGS-Gruppe · 3. Generation
Mein Großvater hat die AGS-Gruppe gegründet – heute führen wir die Hausverwaltung in dritter Generation. Transparente Preise und klare Leistungsverzeichnisse sind für mich die Grundlage jeder guten Verwaltungsbeziehung.
Häufige Fragen zu den Hausverwaltungskosten
Was kostet eine Hausverwaltung pro Monat?
Für eine WEG-Verwaltung fallen typischerweise 20 bis 35 Euro pro Wohneinheit und Monat an. Bei kleineren Objekten unter 10 Einheiten kann der Preis pro Einheit höher liegen, da der Grundaufwand unabhängig von der Größe anfällt.
Wer zahlt die Hausverwaltung?
Die Kosten der WEG-Verwaltung trägt die Eigentümergemeinschaft gemeinschaftlich. Sie werden im Wirtschaftsplan erfasst und über das Hausgeld auf alle Eigentümer umgelegt – in der Regel nach Miteigentumsanteilen.
Was ist in der Grundvergütung der Hausverwaltung enthalten?
Die Grundvergütung umfasst in der Regel: Buchführung und Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlung, laufende Kommunikation mit Eigentümern und Dienstleistern sowie die Verwaltung der Gemeinschaftskonten.
Was kostet eine Hausverwaltung extra?
Typische Zusatzleistungen sind: Mahnwesen und Klageverfahren, außerordentliche Eigentümerversammlungen, umfangreiche Bau- und Sanierungsbetreuung, Sondereigentumsabrechnungen sowie die Begleitung von Rechtsstreitigkeiten.
Kann man über den Preis verhandeln?
Ja. Insbesondere bei größeren Objekten ab 20 Einheiten gibt es Verhandlungsspielräume. Wichtiger als der Preis ist jedoch der Leistungsumfang: Ein günstiger Verwalter mit vielen Zusatzkosten kann teurer werden als ein höherpreisiger Volldienstleister.
Sind die Hausverwaltungskosten steuerlich absetzbar?
Für vermietete Eigentumswohnungen können Hausverwaltungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgesetzt werden. Für eigengenutzte Einheiten ist ein Abzug in der Regel nicht möglich. Im Zweifel einen Steuerberater hinzuziehen.
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