Anfrage stellen
Ratgeber Immobilienverkauf 16. Mai 2026 · 7 Min Lesezeit

„Kauf bricht nicht Miete“

Was § 566 BGB im Klartext bedeutet – für Verkäufer und Käufer, neutral erklärt.

Wichtiger Hinweis Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Die Darstellung dient ausschließlich der allgemeinen Orientierung und Information. Für Ihre individuelle Situation – Vertragsfragen, Eigenbedarfskündigung, Sonderfälle – wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt für Mietrecht oder einen Notar Ihres Vertrauens.

Kaum eine Regel des Mietrechts wird so häufig zitiert und so oft missverstanden wie der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“. Dieser Ratgeber erklärt neutral, was der Satz im Bürgerlichen Gesetzbuch wirklich bedeutet – und welche Konsequenzen sich daraus für den Verkauf einer vermieteten Immobilie ergeben.

Kapitel I

Was § 566 BGB tatsächlich regelt

Die volkstümliche Formel „Kauf bricht nicht Miete“ stammt aus § 566 BGB. Der Gesetzestext beschreibt – stark vereinfacht – einen Vertrags-Eintritt: Wenn vermieteter Wohnraum während eines bestehenden Mietverhältnisses verkauft wird, tritt der Käufer mit dem Eigentumswechsel in alle Rechte und Pflichten des Mietvertrags ein.

Anders gesagt: Der Verkauf der Immobilie beendet das Mietverhältnis nicht. Der Mietvertrag läuft unverändert weiter – nur die Person, die ihn auf Vermieterseite hält, ist eine andere.

Eigentum am Stein wechselt – das Vertragsverhältnis am Wohnen bleibt. Genau das ist der Sinn der Regel.

Kapitel II

Wie der Vertragsübergang technisch funktioniert

Maßgeblich für den Übergang ist nicht der Notartermin, sondern üblicherweise die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch. Erst ab diesem Zeitpunkt gilt der Käufer als Vermieter. Praktisch bedeutet das:

  • Mietzahlungen werden ab dem Übergang an den neuen Eigentümer geleistet
  • Die Kaution wird auf den neuen Eigentümer übertragen – inklusive aufgelaufener Zinsen
  • Nebenkostenabrechnungen werden zum Stichtag aufgeteilt
  • Bestehende Vereinbarungen mit dem Mieter (Schönheitsreparaturen, Sonderrechte) gelten unverändert

Empfehlenswert ist in der Praxis, dass Verkäufer und Käufer den Mieter gemeinsam über den Eigentümerwechsel und die geänderte Bankverbindung informieren. Das vermeidet Missverständnisse und Doppelzahlungen.

Kapitel III

Welche Bedeutung das für den Verkaufspreis hat

Weil der Mietvertrag mit verkauft wird, ist er Teil dessen, was bewertet wird. Käufer schauen sich Mietvertrag, Mietniveau und Mieterstruktur sehr genau an. Generell gilt:

  • Eine niedrige Bestandsmiete drückt den erzielbaren Preis spürbar
  • Lange Restlaufzeiten von Sonderkündigungs-Ausschlüssen können den Bieterkreis verkleinern
  • Sanierungsfeindliche Vertragsklauseln werden im Preis berücksichtigt
  • Solvente Mieter mit pünktlicher Zahlung sind ein Pluspunkt

In Lagen mit starker Investorennachfrage – wie der Stuttgarter Innenstadt, Reutlingen, Tübingen oder Teilen des Bodenseeraums – relativiert die hohe Nachfrage diesen Effekt teilweise. In strukturschwächeren Lagen wirkt er ausgeprägter.

Kapitel IV

Eigenbedarf nach Kauf: was viele Käufer fragen

Eine der häufigsten Fragen, die Käufer einer vermieteten Wohnung stellen, betrifft Eigenbedarf: Können sie nach dem Kauf wegen Eigenbedarf kündigen? Die Antwort lautet im Grundsatz: ja – aber unter Bedingungen, die im Einzelfall sorgfältig zu prüfen sind.

Eigenbedarf bedeutet, dass der Vermieter die Wohnung für sich selbst, nahe Angehörige oder einen Haushaltsangehörigen benötigt. Die Kündigung ist formgebunden, schriftlich zu begründen und unterliegt mehreren mietrechtlichen Hürden – insbesondere Schutzvorschriften für Mieter mit langer Wohndauer, hohem Alter oder besonderen Härten.

Die sogenannte „Sperrfrist“

Bei umgewandelten Eigentumswohnungen kennt das Gesetz eine Wartefrist: Wer eine vermietete Wohnung kauft, die während des bestehenden Mietverhältnisses in Wohnungseigentum umgewandelt wurde, darf üblicherweise erst nach einer mehrjährigen Sperrfrist wegen Eigenbedarf kündigen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt – darunter Stuttgart und weite Teile Baden-Württembergs – ist diese Frist regelmäßig länger.

Eigenbedarf ist kein Knopfdruck. Es ist ein formaler Prozess mit harten Regeln – und endet im Streitfall vor Gericht.

Wichtig: Für die konkrete Anwendung auf Ihre Situation – Sperrfristen am Objekt, Form der Kündigung, Härtefall-Prüfung – ist fachanwaltliche Beratung im Mietrecht unerlässlich. Pauschale Aussagen tragen hier nicht.

Kapitel V

Mieterschutz im Überblick

Der Gesetzgeber hat den Mieter beim Eigentümerwechsel an mehreren Stellen geschützt. Neben dem Vertragsübergang nach § 566 BGB sind das insbesondere:

  • Sperrfristen bei umgewandelten Wohnungen (regional unterschiedlich, in BaWü meist länger)
  • Soziale Härte-Klauseln bei Eigenbedarfskündigungen
  • Vorkaufsrecht des Mieters in bestimmten Konstellationen (insbesondere bei Umwandlung)
  • Schutz der Kaution durch Pflicht zur insolvenzfesten Anlage

Für Verkäufer ist es üblicherweise sinnvoll, die Mieter frühzeitig und sachlich über einen geplanten Verkauf zu informieren. Das schafft Vertrauen – und vermeidet, dass Spekulationen den Verkaufsprozess belasten.

Service der AGS-Gruppe

Vermietete Immobilie diskret verkaufen

Über unseren Service „Sorgenfrei-Verkauf“ erhalten Sie binnen zwei Werktagen ein verbindliches Cash-Angebot aus unserem Investoren-Pool – ohne öffentliches Inserat, ohne Verunsicherung der Mieter, mit 50 Prozent reduzierter Maklercourtage. Die Anfrage verpflichtet zu nichts.

Mehr zu Sorgenfrei-Verkauf
Bewertungs-Tool

In 90 Sekunden zu Ihrer kostenlosen Immobilien-Einschätzung

Eckdaten eingeben – Sie erhalten unverbindlich eine Marktwert-Einschätzung und auf Wunsch ein verbindliches Cash-Angebot aus unserem Investoren-Pool.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen
Kapitel VI

Häufige Fragen

Endet der Mietvertrag mit dem Verkauf?
Nein. Nach § 566 BGB tritt der Käufer in den bestehenden Mietvertrag ein. Die Konditionen bleiben unverändert. Nur die Person, die das Mietverhältnis auf Vermieterseite hält, ist eine andere.
Kann der neue Eigentümer sofort Eigenbedarf anmelden?
In vielen Fällen nicht sofort. Bei umgewandelten Eigentumswohnungen greifen gesetzliche Sperrfristen, in Gebieten mit angespanntem Markt wie Stuttgart und Umgebung üblicherweise länger. Für die konkrete Anwendung auf Ihren Fall sollte unbedingt ein Fachanwalt für Mietrecht eingebunden werden.
Hat der Mieter ein Vorkaufsrecht?
In bestimmten Konstellationen ja – insbesondere wenn das Mietverhältnis vor einer Umwandlung in Wohnungseigentum begründet wurde und die Wohnung anschließend erstmals verkauft wird. Voraussetzungen und Fristen sind komplex; eine notarielle oder anwaltliche Prüfung im Einzelfall ist üblich.
Was passiert mit der Kaution beim Verkauf?
Die Kaution wird auf den neuen Eigentümer übertragen – einschließlich aufgelaufener Zinsen. Der Käufer wird Schuldner der Kautionsrückzahlung am Ende des Mietverhältnisses. Die Übergabe wird in der Regel im notariellen Kaufvertrag geregelt.
Ratgeber als PDF speichern Komplette Version zum Drucken oder Offline-Lesen

Hinweis zur regionalen Anwendbarkeit: Mietrechtliche Vorschriften sind bundeseinheitlich, einzelne Sperr- und Kündigungsfristen variieren jedoch regional. In Baden-Württemberg gelten in zahlreichen Städten – insbesondere Stuttgart, Reutlingen, Tübingen und Konstanz – verlängerte Schutzfristen für Mieter umgewandelter Wohnungen.

Disclaimer: Stand: Mai 2026. Inhalte dieses Ratgebers stellen ausdrücklich keine Rechtsberatung dar. Mietrechtliche Sachverhalte sind einzelfallabhängig. Für Ihre individuelle Situation konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt für Mietrecht oder Ihren Notar.