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Ratgeber Immobilienverkauf 16. Mai 2026 · 7 Min Lesezeit

Vermietete Eigentumswohnung verkaufen

Wenn der Mieter im Vertrag bleibt – wer kauft, was zählt, und welcher Weg trägt am weitesten?

Eine vermietete Eigentumswohnung zu verkaufen folgt anderen Regeln als der Verkauf einer leerstehenden Wohnung. Der bestehende Mietvertrag läuft mit – und genau das bestimmt sowohl die Käufergruppe als auch den erzielbaren Preis. Dieser Ratgeber zeigt Schritt für Schritt, wie ein solcher Verkauf in der Praxis abläuft.

Kapitel I

Ausgangslage: „Kauf bricht nicht Miete“

Der zentrale Grundsatz beim Verkauf einer vermieteten Wohnung steckt in einem einzigen Satz aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch: § 566 BGB – umgangssprachlich „Kauf bricht nicht Miete“. Das bedeutet rein informativ: Wenn eine vermietete Wohnung verkauft wird, tritt der neue Eigentümer in den bestehenden Mietvertrag ein. Der Mieter bleibt, die Vertragsbedingungen bleiben, lediglich der Vermieter wechselt.

Für Verkäufer hat das praktische Konsequenzen: Der Mietvertrag ist Teil dessen, was verkauft wird. Käufer prüfen ihn so sorgfältig wie das Grundbuch. Höhe der Miete, Laufzeit, Staffel- oder Indexvereinbarungen, Mieterhöhungs-Spielräume – all das fließt direkt in die Kaufpreis-Kalkulation ein.

Eine vermietete Wohnung verkauft sich nicht über Wohnträume, sondern über Renditeziffern. Wer das versteht, spricht die richtige Käufergruppe an.

Kapitel II

Wer kauft vermietete Wohnungen?

In der Praxis sehen wir zwei sehr unterschiedliche Käufergruppen, die bei vermieteten Eigentumswohnungen ernsthaft mitbieten:

1. Kapitalanleger und Buy-and-Hold-Investoren

Die häufigste Käufergruppe. Für diese Investoren ist der bestehende Mietvertrag ein Pluspunkt: Die Wohnung wirft ab Tag eins Cashflow ab, keine Vermietungsphase, kein Leerstandsrisiko. Entscheidend sind hier Mietrendite, Lage, Substanz und die Zuverlässigkeit des Mieters. Diese Käufer akzeptieren in der Regel auch Bestandsmietverhältnisse unter Marktniveau – sofern der Preis stimmt.

2. Eigennutzer mit Geduld

Seltener, aber existent: Familien oder Paare, die eine bestimmte Wohnung in einer bestimmten Lage suchen und bereit sind, auf den Auszug des Mieters zu warten oder eine Eigenbedarfskündigung in Aussicht zu nehmen. Dieser Weg ist mit Unsicherheiten behaftet und eignet sich nur, wenn Käufer und Mieter realistische Erwartungen haben.

3. Aufteiler und Investorengruppen

Bei Wohnungen in größeren Häusern auch ein Thema: Investoren, die mehrere Einheiten gleichzeitig kaufen und im Bestand modernisieren oder einzeln weiterverkaufen wollen.

Kapitel III

Welche Unterlagen Käufer typischerweise sehen wollen

Bei einer vermieteten Wohnung kommt zu den klassischen Verkaufsunterlagen ein Mietvertrags-Paket hinzu. Üblicherweise erwarten ernsthafte Interessenten:

  • Aktueller Mietvertrag mit allen Nachträgen und Anlagen
  • Übersicht der Kaltmiete der letzten Jahre, einschließlich Mieterhöhungen
  • Nebenkostenabrechnungen der letzten zwei bis drei Jahre
  • Kautionsnachweis – getrenntes Konto, Bürgschaft oder Sparbuch
  • Protokoll der Eigentümerversammlung und Wirtschaftsplan
  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
  • Hausgeld-Aufstellung mit Rücklagen-Stand
  • Energieausweis (gesetzlich Pflicht)
  • Grundbuchauszug, Lageplan, Wohnflächenberechnung

Vollständige Unterlagen beschleunigen den Verkaufsprozess in den meisten Fällen erheblich – und sie wirken sich messbar auf das Vertrauen ernsthafter Käufer aus.

Kapitel IV

Wie sich die Vermietung auf den Preis auswirkt

Generell gilt: Eine vermietete Eigentumswohnung erzielt am Markt regelmäßig einen anderen Preis als eine vergleichbare leerstehende. Wie stark dieser Unterschied ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab.

Wenn die Bestandsmiete unter dem Marktniveau liegt

Das ist der häufigste Fall bei langjährigen Mietverhältnissen. Investoren rechnen mit der Ist-Miete, nicht mit Wunsch-Mieten. Je größer der Abstand zwischen Bestandsmiete und ortsüblicher Vergleichsmiete, desto spürbarer wirkt sich das auf den Kaufpreis aus.

Wenn Eigennutzer ausfallen

Die Käufergruppe der zahlungskräftigen Familien sucht in der Regel eine bezugsfreie Wohnung. Fällt diese Gruppe weg, schrumpft der Bieterkreis – und mit ihm der potenzielle Spitzenpreis.

Wenn der Standort zieht

In gefragten Lagen wie der Stuttgarter Innenstadt oder dem Tübinger Universitätsumfeld relativiert die starke Investoren-Nachfrage diesen Effekt teilweise. In strukturschwächeren Lagen wirkt er ausgeprägter.

Investoren kaufen Cashflow plus Wertentwicklungs-Erwartung. Eine niedrige Bestandsmiete ist kein Mangel – sondern der Hebel, mit dem sie morgen mehr verdienen.

Kapitel V

Der typische Ablauf – Schritt für Schritt

  1. Unterlagen sammeln. Mietvertrag, Hausgeld, Protokolle, Energieausweis.
  2. Marktwert einordnen. Realistisch unter Berücksichtigung der Vermietungssituation – nicht zum Leerstands-Vergleichspreis.
  3. Vermarktungsweg wählen. Makler-Vermarktung, Privatverkauf oder Direktverkauf an Investoren.
  4. Mieter informieren. Die Information über den geplanten Verkauf ist üblich – das Verhältnis bleibt entspannter, wenn früh kommuniziert wird.
  5. Kaufinteressenten qualifizieren. Bei Investoren-Käufern: Finanzierungsbestätigung früh einholen.
  6. Notarvertrag und Übergabe. Der Mietvertrag wandert mit – inklusive Kaution und Nebenkosten-Abrechnung zum Stichtag.

Üblicherweise zieht sich dieser Prozess über mehrere Monate. Bei einem Direktverkauf an Investoren aus dem Sorgenfrei-Verkauf-Pool sind es regelmäßig wenige Wochen vom ersten Gespräch bis zum Notartermin – wenn die Unterlagen vorliegen.

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Weitere Informationen
Kapitel VI

Häufige Fragen

Muss der Mieter dem Verkauf zustimmen?
Nein. Ein Mietvertrag steht dem Verkauf der Wohnung nicht im Weg – nach § 566 BGB tritt der neue Eigentümer einfach in den bestehenden Vertrag ein. Eine frühzeitige Information des Mieters wird in der Praxis trotzdem empfohlen, weil sich das positiv auf Besichtigungstermine und das Klima während des Übergangs auswirkt.
Wie laufen Besichtigungen mit Mieter ab?
Üblicherweise nach Absprache mit dem Mieter, in vernünftigen Zeitabständen und zu zumutbaren Zeiten. Konkrete Modalitäten regeln Mieter und Eigentümer im Einzelfall – manche Verträge enthalten dazu bereits Vorgaben. Bei einem Direktverkauf an Investoren entfallen Massen-Besichtigungen häufig ganz.
Was passiert mit der Kaution beim Verkauf?
Die Kaution wird mit dem Verkauf üblicherweise auf den neuen Eigentümer übertragen – inklusive aufgelaufener Zinsen. Im Notarvertrag wird das in der Regel ausdrücklich geregelt. Der Käufer wird damit zum neuen Schuldner der Kautionsrückzahlung am Ende des Mietverhältnisses.
Lohnt es sich, vor dem Verkauf zu kündigen?
Das hängt stark vom Einzelfall ab: Kündigungsgründe, Mieterprofil, Lage, Zielkäufergruppe. Für eine individuelle Einschätzung empfiehlt sich Fachberatung – rechtliche Tragweite und Erfolgsaussichten unterscheiden sich je nach Konstellation deutlich.
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Hinweis zur regionalen Anwendbarkeit: Die in diesem Ratgeber beschriebenen Verkaufs-Beobachtungen stammen aus unserer Praxis in Baden-Württemberg, insbesondere im Großraum Stuttgart, Reutlingen, Tübingen und Konstanz/Bodensee. Investoren-Nachfrage und Preis-Effekt einer Vermietung variieren je nach Lage spürbar.

Stand: Mai 2026. Inhalte dieses Ratgebers stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für Ihre individuelle Situation – insbesondere zu Mietrecht und Vertragsfragen – konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt oder Steuerberater Ihres Vertrauens.